Die Bank- und Währungsreform
ie Stabilisierung der Mark mit Hilfe der Rentemnark sollte undkonnte nur ein zur Hebung der unerträglichen wirtschaftlichenNotlage bestimmtes Provisorium darstellen. Eine dauernde Reformder deutschen Währung war allein auf der Goldbasis ausführbarund setzte eine Regelung der Reparationsfrage in Verbindung mit einem Dar-lehn des Auslandes voraus. Die Durchführung des Dawesplanes hat dieseVoraussetzung verwirklicht.
Auf Grund der Anregung des amerikanischen Staatssekretärs Hughestrat Anfang 1924, berufen durch die Reparationskommission, ein Ausschuß vonnamhaften internationalen Sachverständigen in Paris zusammen, um für dieLösung dieser Frage Vorschläge zu machen. Ihr Ergebnis ist der sogenannteDawes-Plan , der in der Folge von allen beteiligten Ländern, insbesondere auchvon Deutschland selbst als geeignete Grundlage einer internationalen Abmachunganerkannt wurde. Auf ihm beruht das Bankgesetz vom 3V. August 1924.
Die ausländischen Sachverständigen waren naturgemäß mit der Lage inDeutschland im einzelnen nicht näher vertraut. Sie haben jedoch in dem Be-dürfnis, sich eingehend über die maßgebenden Verhältnisse zu informieren,den Reichsbankpräsidenten zu den meist in Paris abgehaltenen Beratungenzugezogen. Die ursprünglich mehr oder weniger radikalen Projekte, diezunächst erörtert worden waren, wie Gründung einer neuen Noten-bank für Deutschland mit ausländischer Leitung, ja sogar mit ausländischemSitz, wurden wesentlich umgearbeitet. Das Ergebnis der Arbeiten war derAnnex I des Dawes-Gutachtens, der den Reformplan für die Reichsbank enthält.Zwar ist auch in dem Dawes-Plan selbst noch von der Schaffung einer neuen