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Die 'wissenschaftliche' Leistung des Herrn Ludwig Bamberger : ein Nachspiel zu meinen 'Arbeitergilden der Gegenwart' / von Lujo Brentano
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angehört? In der Reactionsperiode würde Herr B. eine solche An-schauung mit Entrüstung zurückgewiesen haben.

Aber, ist ein neues Argument des Herrn B., die Annahme desSchulzeschen Entwurfs gäbe dem Reichstag den Anschein, als ober die Zwecke der Gewerkvereine billige. Hauptzweck der Gewerk-vereine ist aberdie Wahrung der Interessen der Arbeiterklasse inden verschiedenen Industriezweigen, namentlich Beschützung derArbeiter gegen die vermeintliche ungehörige Uebermacht des Kapi-tals auf Seiten der Arbeitgeber (S. 123). Der Reichstag würdedurch Annahme des Entwurfs die Verantwortlichkeit übernehmen,feierlich das Striken als eine heilsame, lobens- und bewunderns-werthe Veranstaltung gepriesen und empfohlen zu haben (S. 161).Allein, muss ich hierauf erwidern, ist denn das, was Herr B. alsHauptzweck der Gewerkvereine bezeichnet, nicht etwas völlig Berech-tigtes? Haben die Unternehmer nicht ihre Vereine, Handelskam-mern und Handelstage zur Wahrung ihrer Interessen, und werdenseitens dieser nicht häufig Massregeln zur Beschützung der Arbeit-geber gegen die Arbeiter berathen und vereinbart? Hat ferner dieGesetzgebung nicht dadurch, dass sie sich auf den Boden der An-schauung stellte, dass der Arbeiter nichts Anderes als der Verkäu-fer einer Waare sei, und dass sie ihn zur Besserung seiner Lageebenso wie jeden andern Waarenverkäufer auf die Wahrnehmungseiner Conjunctur im Kampf ums Dasein verwies, auch das Strikenals etwas Berechtigtes anerkannt? Und endlich ist denn nach HerrnB.s eigener Darstellung der Schulzesche Vereinsgesetzentwurf ledig-lich der Gewerkvereine oder nicht vielmehr aller Vereine wegeneingebracht worden und käme deshalb nicht die Verwerfung desEntwurfs durch den Reichstag wegen der Gewerkvereine einer Ver-urteilung jener eigenen Grundsätze der Gesetzgebung gleich, wäh-rend seine Annahme das gerade ßegentheil einer Billigung desStrikens enthielte? Denn, um bei dem Letztem kurz zu verweilen,es ist durch die Erfahrung bewiesen und a priori schon einleuchtend,dass die Gewerkvereine mit wachsendem Vermögenzur äusserstenSorgfalt es nicht verschwenderisch zu verausgaben, geneigt (vgLArbeitergilden I. 209) und deshalb weniger strikelustig werden, undder Reichstag würde die Gewerkvereine, indem er ihnen die Mög-lichkeit einer Anlegung ihres Vermögens gäbe, geradezu darauf hin-weisen, dass eine anderweitige Anlegung ihrer Gelder besser sei,als ihre Verausgabung in Strikes.