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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
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Kapitel.) Buchwesen und Handschristenhandel des Altertums. Z

Nachwelt gelangt. Altertumsforscher und Geschichtschreiber haben, ausdemselben lückenhaften Material schöpfend, veröffentlicht und wieder ver-öffentlicht, was in den spärlichen Überlieferungen steht. Neue Thatsachenlassen sich schwerlich mehr herbeischaffen, es müßten denn, was sehr un-wahrscheinlich ist, bisher undurchforschte Quellen erschlossen werden.Somit bleibt für die Darstellung und die Erkenntnis jenes Zeitaltersnichts übrig als eine kurze Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse.

Athen, Alerandrien und Rom sind die drei großen Mittelpunkteder Kultur, welche das geistige Leben der aiMen Welt bestimmen undbeherrschen.

Da die Griechen nicht vor dem 7. Jahrhundert ihr Papier aus Ägypten erhielten, so kann ihre Litteratur auch erst mit und nach dieser Zeitangefangen haben. Über den Bücherhandel Athens sind nur spärlicheQuellen auf die Nachwelt gekommen. Zu der Zeit, welche mit demEnde der Perserkriege beginnt und mit dem Peloponnesischen Kriegeaufhört, treibt der sich frei entfaltende griechische Geist seine schönstenBlüten, Athen aber wird erst später durch seine großen Dichter undSchriftsteller zum litterarischen Mittelpunkte Griechenlands . Es liestdort alle Welt. Schon im 5. Jahrhundert blüht eine volkstümliche Litte-ratur. Man hat Anekdotensammlungen, Kochbiicher und dergleichenSchriften; Bücher werden in der Schule wie zu Hause gebraucht. Inden Jahren 432 bis 425 wird zuerst der Büchervcrkäufer genannt. Ab-schreiber vermittelten den geschäftsmäßigen Betrieb des Handschriftenhandels.

Aus diesem Berufe sind die Buchhändler hervorgegangen, und diesewieder haben jenen groß gezogen. Oft waren beide Gewerbe in EinerPerson vereinigt. Alexander ließ sich durch seinen Freund Harpulusvon Athen aus neue Dichtungen und Geschichtswerke ins Lager nachschicken.

Ein rechtliches Verhältnis zwischen Schriftsteller und Verleger, na-mentlich aber eine Honorarzahlnng des letztern an den erstern, gab esübrigens so wenig wie ein Gesetz gegen den Nachdruck oder vielmehr ge-gen die Nachschrift. Dem gelehrten Griechen schien es verächtlich, mitseiner schriftstellerischen Arbeit Geld zu verdienen: Autoren verkauftenwohl ihre Manuskripte, aber nicht an Buchhändler, sondern an reichePrivatleute. Philosophen, wie Plato und Aristoteles , gaben einzelne ihrerSchriften ihren Schülern oder Freunden, die sie entweder selbst ver-vielfältigten, oder den Buchhändlern überließen, welche den aus dem

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