Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
41
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Kapitels Zeitpunkt der Ersinduilc; der Bnchtmlckcrkunst.

-II

von den beiden Rittern Reinhard Brömser von Rüdcshciln und Hennevon Rodenstein wieder einmal ein Darlehn von 150 Goldgulden zu5 Prozent Zinsen. Die dafür ausbcdungene Sicherheit stellte der ge-nannte Gellhues in der Uebcrweisung der Miete aus fünf Wohnhäusern,welche ihm in Mainz gehörten.^ Es ist also ziemlich klar, daß dieVersuche des Erfinders in dem Zwischenraum, innerhalb dessen anch dieleiseste Spur vou ihm verloren gegangen ist, eifrig fortgesetzt, wenn auchanscheinend immer noch nicht von Erfolg gekrönt worden waren.

Endlich gelang der große Wurf. Gerichtsakten und sonstige glaub-würdige Aussagen weisen auf 1450 als das Jahr der glücklichen Erfin-dung. Oder sollte sie schon früher feste Gestalt gewonnen und greif-bare Ergebnisse geliefert haben? Einem so großen Ereignis gegenüberist jede, selbst die uuscheinbarste Thatsache oder Äußerung aus ältererZeit der Mitteilung und Beachtung wert. So möge denn wenigstensin deu Anmerkungen eine bisher noch nicht veröffentlichte, sehr positivauftretende Äußerung des baseler. Juristen Dr. Peter Mcngcrlin an-geführt werden; wenn ihr ohne weiteres Beweiskraft beigelegt werdendürfte, so wäre das Jahr 1446 das der Erfindung.^

Gutcilbergs Name steht auf keinem Titelblatt oder vielmehr inkeiner Schlußschrift; allein die Thatsache, daß er ausschließlich derErfinder der Knust ist, wird von seinen Zeitgenossen Peter Schöffcr,Ulrich Zcll, Abt Trithcim und Jakob Wimvhcling in den wesent-lichsten Punkten übereinstimmend bestätigt. Die Prüfung ihres Zeug-nisses in all seinen Eiuzelhciteu gehört nicht hierher und möge beivon der Linde nachgelesen werden. Dagegen sei es gestattet, hier nochzwei bisher unbekannte oder wenig bekannte Zeugnisse anzuführen. Daserste derselben findet sich iu der bis heute noch ungedrucktcn Zimmern-schcn Chronik über die mainzcr Erzbischöfe bis zum Jahre 1555. IhrVerfasser ist Graf Werucr Wilhelm von Zimmern (1485 bis 1575).Under der Regierung dieses ErzbischoffS" heißt es dort wörtlichwarbt erstlich die Edel Kuust der Buchtruckherei zu Maintz in der statterfuuden durch einen habehaften reichen Bürger daselbst HanneS Guden-bcrgcr genannt, der alle seine guter un5 vermögen darauff wenden that,biß er es zu wegen bracht." Dieser 51. Erzbischof und 33. Kurfürstvon Mainz war Theodorich Graf und Herr zu Erbach, welcher von1435 bis 1459 regierte.^