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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Weiterer Aufenthalt in Stmßbnrg.

sErstes

Ebenso wenig geht aus den Prozeßakten hervor, zu welchem Zweckdie Presse gebraucht wurde. Ein Streit darüber ist deshalb unnütz,und es mag auch unentschieden bleiben ob sie zum Metaltprägen starkgenug war oder welchen Zwecken sie sonst diente. Wenn nun auch inkeiner der zahlreichen Zeugenaussagen des Dritzehuschen Prozesses dieentfernteste Audeutung dafür vorliegt, daß Typographie etwas mitGutcnbergs damaligen Arbeiten zu thun hatte, so ist es doch höchstwahrscheinlich, daß er schou damals auf seine Erfindung hinarbeiteteoder daß ihm über seinen Arbeiten sein Ziel und seine Aufgabe immerklarer wurde.

Mit dem Urteil in dein Dritzehnschen Prozesse, also vom Jahre1440 au, hören nun alle weitern Berichte über Gutcnbergs Thätig-keit in Straßburg auf. Es ist uicht einmal bekannt, ob überhaupt undmit wem er seine damaligen Arbeiten fortgesetzt, dagegen steht es fest,daß er wenigstens bis 1444 in Straßburg gewohnt hat. Nach einer dortgefundenen Urkunde vom 15. Januar 1441^ verbürgten sich Johannes,genannt Gensfleisch, anders auch Gutenberg von Mainz genannt, undRitter Leuthold von Ramstein solidarisch als Mitschuldner für eine Rentevon fünf Pfund Hellern, welche der Knappe Johann Karle für einegleiche Summe dem Kapitel der St. ThomaSkirche verkauft hatte. Am15. Dezember 1442 erhielt Guteuberg ferner gemeinschaftlich mit demstraßburger Bürger Martin Brechter von dem St. Thomasstift einDarlehn von 80 Pfuud straßburger Pfennigen zu 5 Prozent Zinsenund verpfändete zur Sicherstellung von Kapital und Zinsen die schonerwähntt, ihm von seinem mütterlichen Onkel Johann Lehehmer an-crfallcne jährliche Rente von 10 Gulden. Obige Summe wurde anGuteuberg allein ausbezahlt und nie wieder von ihm zurückerstattet.Endlich aber zahlte Gutenberg laut Ausweis des straßburger Heller-zotlbuck'S am 1. September 1443 und 12. März 1444 seine Weinsteuer.Er wird hier im Gegensatz zu einem Handwerker als Konstabler be-zeichnet, ward also entweder zu den reichen und edeln Bürgern gerechnet,welche keiner Handwerkerzunft zugeteilt waren, oder gehörte zu denjenigen,deren Gelverbebetrieb unzünftig war. ^

Erst vier Jahre später tritt Gutenberg wieder urkundlich und zwardiesmal in Mainz ans. Am 6. Oktober 1448 erhält er nämlich durchVermittelung eines Verwandten, des Arnold Gellhues zum Echtzeller,