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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Schwanken der Rabatthöhe? Zahlungsverhältnisse. ^Fünftes

für 60 Gulden an die Buchhändler und für 70 an das Publikum. Einvollständiger Topiarius steht für jene mit 24, für dieses mit 30 Sousnotiert, eine flämische Bibel von 1566 kostete 26 oder 35 Sous, einMissale in Folio 4 oder 4V2 Gulden, ein Chorbuch mit Noten 15 oder17 Gulden, je nachdem ein Buchhändler oder ein Privatmann sie kauften.Durchschnittlich bewilligte Plantin seinen Kollegen einen Rabatt von15 Prozent. Als er daher im Jahre 1567 seinen für London bestelltenAgenten, Jean Desserans, besonders bevorzugen wollte, versprach er ihm162/z Prozent. Ausnahmsweise bewilligte er (offenbar wegen der größernGeschäftsspesen und der Konkurrenz) seinem pariser Hauptagenten MichelSonnins einen Rabatt von 40 Prozent. Es dauerte jedoch noch einvolles Jahrhundert, ehe man zu dem jetzt noch bestehenden Gebrauch desfesten und gleichen Rabatts überging. Zu diesem Fortschritt wirktenunter andern namentlich auch die Elseviere mit.

Die Form der buchhändlerischen Zahlung lehnte sich an die fest-stehenden Gewohnheiten des Großhandels an und ist fast ausschließlichdie des Bar- und Zeitgeschäfts. Wenn nicht bar bezahlt wurde, sowar ein sechsmonatlicher, auf der nächsten Messe fällig werdender Ter-min üblich und nur ausnahmsweise wurde ein längerer Kredit bis zurzweiten Messe gewährt. Diese Zahlungsweise ist aus verschiedenen imfrankfurter Archiv befindlichen Aktenstücken jener Zeit ersichtlich, läßt sichaber auch durch andere Thatsachen nachweisen. So schreibt der bereitserwähnte Christoph Froschauer am 18. September 1526 aus Frankfurt an Ulrich Zwjngli über sein damaliges Meßgeschäft:Verkouffens halbhab ich nit ein bösse meßt gehapt, aber böse bezalung." Später sindes die Abrechnungen großer Firmen unter einander, welche den Beweisfür jene Praxis liefern, wie z. B. das Rechnungsbuch der Froben undEpiscopius (von 1557 bis 1564) und die Meßregister des SigmundFeyerabend, dessen geschäftliche Verbindungen Heinrich Pallmann in einervortrefflichen Schrift näher dargelegt hat.

Das buchhändlerische Honorar kommt im gamen 15. Jahrhundertnicht vor und tritt erst im zweiten Viertel des 16. auf. Es ist ein Kindder selbständigen geistigen Produktion, wird also erst im Gefolge derReformation möglich. Bis dahin hatte es ^kaum Originalwerke zu ver-öffentlichen gegeben. Das damalige Lesebedürfnis fand so ziemlich indem Druck von Kirchenvätern und Bibeln, Klassikern und Schulbüchern