Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
313
Einzelbild herunterladen
 

Kapitels

Ansichten über das Honorar der Autoren.

313

einer Barbezahlung durch seine Verleger zu reinigen suchte. Wie dergroße Gelehrte sich Scaliger und Carpi gegenüber, welche ihn wegeneines ihm angeblich von Aldus gezahlten Honorars hart angegriffenhatten, energisch gegen einen solchen angeblichen Schimpf verwahrt hatte,so erwiderte er auch auf die Anklage Huttens, daß die Zueignungenseiner, der Erasmischen Schriften, nichts als Geldjägereien seien: erhabe von Privatpersonen nicht einmal einen Dank dafür angenommenund von den Fürsten kaum etwas dafür erhalten, gebettelt aber habe erbei keinem. Und doch sei es in Betracht der Bedürftigkeit des mensch-lichen Lebens verzeihlicher, durch ehrlichen Fleiß auf die Freigebigkeit derFürsten Jagd zu machen, als von den Freunden zu leihen, was manihnen nicht wiederzugeben gedenke. Hütten sei vom Ritter zum sitzen-den Arbeiter geworden und fertige Schriften, wie die gegen ihn (Eras-mus) gerichtete, auf Erwerb an, und zwar auf einen doppelten, indemer sich erst von dem Besteller für die Schrift, dann von denen, gegenwelche sie verfaßt, dafür bezahlen lasse, daß sie nicht gedruckt werde.Bereits habe ihm auch, wie verlaute, der Buchdrucker für seineLx-xostulÄtio" etwas bezahlt. Es ist zugleich charakteristisch, mit welchemEifer Otto Braunfels , Huttens Verteidiger gegen die Erasmische8pon-Zig," (Schwamm), den letzten Punkt zu widerlegen sucht. Hütten, sagter, habe den Drucker seiner Streitschrift gar nicht gekannt, und dieserkönne beschwören, ihm nichts dafür geschenkt zu haben. Doch meint er,wenn dies auch der Fall gewesen, so liege darin immer noch nichts Un-rechtes. Ob man sich denn für seine Arbeit nicht belohnen lassen dürfe,und ob nicht Erasmus selbst zumeist von solchem Erwerb lebe? Be-kannt sei doch, daß sein Verleger Froben ihn für mehr als 200 Guldenjährlich zu Basel unterhalte. Ebenso eifrig widersprach nun aber sofortErasmus dieser Angabe, durch welche er seine Ehre für beeinträchtigthielt. 6° Glücklicherweise haben sich seitdem die Anschauungen geändert.

Luther hat für seine Arbeiten nie ein Honorar erhalten und nahmhöchstens von seinen Verlegern einige Freiexemplare in Anspruch. Erfand es sogar unerhört, daß sich ein Übersetzer einen Goldgulden fürdie Quaterne zahlen ließ." Dagegen verkaufte Thomas Murner 1514an den Buchhändler Mathias Hupfuss in Straßburg seineGcuchmatt"für 4 Gulden (nach heutigem Geldwert etwa 40 Gulden). °- Die Summeist nicht so unbedeutend, wenn man bedenkt, daß 1526 Pellican, aller-