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fünftes
zu leisten und ihn gastfrei zu halten. Dagegen befand man am 1. No-vember 1645 „für thunlich, daß das Tractätli so der zu Genf sich auf-haltende Herr Brios unter dem Titel: «I/Kowinö darck^ a lg. Kranes»M. G. Herren präsentiert und ihres Rats begehrt, supprimiert werde,Jhme aber 10 Kronen zuzusprechen und ein Schreiben an den fran-zösischen Ambassadeur zu bewilligen". Im Juni 1652 nahm der Ratzwar von Friedrich Reifs in Tübingen dessen Verdeutschung der viel-gedruckten „Wundarznei" des Fabricius Hildanus an und dankte ihm pri-vatim dafür, beschloß aber, „die Gegenverehrung mit Bern und Schaff-hausen zu beratschlagen". Dem Andreas Costa wurden am 15. Januar1659 für seine „Oratio äs reli^ions st Zra,tituäine" nebst Zahlungder Exemplare zugleich zu einer Haussteuer „sswel pro sswxsr" 3 MalterKernen, 3 Eimer Wein und 25 Pfund Geld zugesprochen. Dagegen er-hielt Dr. Jakob Vollmar, auf der hohen Schule zu Marburg , für seinedem Rate überreichten und gnädig angenommenen „1dsss8 Ze luxg,-tionibus" am 5. Januar 1663 den Bescheid, „daß man ihme dessenins künftige werde genießen lassen" So geht es Jahr für Jahr fort.Am 23. April 1670 aber heißt es im Natsprotokoll: „Weilen das De-diziereu als eine Lxsoiss wenäioaväi zu gemeyn werden will, so wurdeHerr N. N. von Hessen-Kassel (Name im Original nicht genannt) fürsein präsentiertes Büchli: «Das Fried und Liebesbandli» .mit 2 Reichs-thaler abgespisen (abgespeist) und ihm die Exemplare nickt abgenommen."Dieser Zorn hielt aber nicht lange an, wenigstens den vornehmen Schrift-stellern gegenüber nicht, denn schon am 4. März 1672 wurde die Wid-mung der „Historie" des Professor Ott mit Dank angenommen, wel-chem man auch die verehrten Exemplare bezahlte; der „obrigkeitlichenVerwahrung halber" solle er aber gleich den andern hiesigen Autoribusgehalten werden. Am 16. März 1674 erhielt der Pfarrer Bartholo-mäus AnHorn in Bischoffszell für seinen, M. G. H. dedizierten Traktat:^on dem Aberglauben und der Zauberet)", wovon er 218 wohlgebundeneExemplare verehrte, für seine Unkosten und als Gegenverehrung 300 Fran-ken zugesprochen. (Im Original undeutlich, ob es Fr. oder Fl. heißt.)Dem obenerwähnten Professor Ott wurden am 21. März. 1681 fürseine Widerlegung des Anti-Barovius die Druckkosten für 1000 Exem-plare bezahlt, wovon ihm 600 überlassen blieben, während der Rat 400für sich behielt. Professor Schwizer (Suicerus) konnte sich laut Beschluß