Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
400
Einzelbild herunterladen
 

400

Reuchlins Streit mit den Dunkelmännern.

^Sechstes

zugemuteten Widerruf schließlich aber nicht, trat vielmehr im Gefühldessen, was er sich und seiner Sache schuldig war, entschieden gegen seineFeinde auf. Er gab zunächst zur Ostermesse 1512 bei Thomas Aus-Helm deutsch bearbeitete Erläuterungen zu seinemAugenspiegel" herausund trug damit den Streit in viel weitere Kreise. Arnold von Tun-gern dagegen, um nur das Verständnis für denselben nicht weiter insVolk dringen zu lassen, veröffentlichte darauf in Köln seine auf scholasti-scher Beweisführung beruhende Prüfung desAugenspiegels" in lateini-scher Sprache. Die kölner Theologen aber erwirkten vom Kaiser beieinem Besuche, den er ihrer Stadt im Oktober 1512 machte, einen Be-fehl, wonach Reuchlins Augenspiegel" im ganzen Reiche, namentlich inFrankfurt a. M., als seinem Hauptverkaufsplatze, unterdrückt und kon-fisziert werden sollte. Dieser Befehl scheint jedoch wenig befolgt wordenzu sein; der frankfurter Rat z. B. legte ihn einfach zu den Akten. Reuch-lin aber bekämpfte nunmehr seine Gegner im März 1513 in einer hef-tigen, an den Kaiser gerichteten, jede Rücksicht beiseite setzenden Verteildigung, welche unter dem TitelOstsnsio eoQtr». Oaluralliataros suosOololusiisss" bei Thomas Anshclm in Tübingen erschien.^

Nach den verschiedensten Kreuz- und Qucrzögen gelang es endlich denkölner DominÜanern, am 9. Juli 1513 einen Befehl des Kaisers zuerwirken, wonach die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier , sowieder Glaubensinquisitor Hogstraateu die Rcuchlinschen und einige andereSchriften wegnehmen und unterdrücken, ihre Weitcrc Feilhaltung ver-hindern sollten. Jetzt hatten die Kölner, was sie wollten; die Kirchen-gewalt konnte nunmehr ihrem Gegner auch gerichtlich zu Leibe gehen,zumal die Universitäten Löwen, Mainz, Erfurt und Paris ihr Vcrdam-mungsurteil gegen denAugenspiegel" bereits ausgesprochen hatten. DasBuch roch nach Ketzerei: es mußte also vernichtet, sein Verfasser exem-plarisch bestraft werden. In dem nunmehr gehaltenen Ketzergericht ver-hinderte aber der Erzbischof von Mainz das Vorgehen Hogstraatens;Reuchlin wurde am 24. April 1514 von den beiden Unterdclegirten desBischofs von Speycr freigesprochen, welch lctztcrm die Sache von Mainz aus übertragen war. Hogstraaten appellierte an den Papst. Auch Reuch-lin wandte sich im Juli 1514 nach Rom , wo der Prozeß zwei volleJahre schwebte.

Um zu bekunden, welche ausgezeichneten Männer, welche bedeutenden