Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
495
Einzelbild herunterladen
 

Kcipitcl.l

Der Nachdruck. Mangel an Schutz.

495

langen, In dem Sie diejenigen Beschwehrungen, so andere Buchhändlerin diesen Landen, so wohl nebcnst anderen Einwohnern als vor sich selb-stcn, haben ausstehen müßen, Im geringsten nicht gefühlet, Alle Nuzungeuhingegen an sich gezogen, und das Geld hauffcnweise aus dem Landegeführct, Maßen denn zu Wittcnberg, da vor diesen die Teuzschcu Bic-beln mit großen Nuzen selbiger Stadt, ja dieses ganzen Landes, scyudgetrnkket worden, in vielen Jahren keine gctruktet."

Mit denen Teutschen Gebet-Büchern, uf welche meistenteils die Leip-ziger privUsgiret seynd, ist es gleichesfalö also Hergängen, Und haben,sowohl die Sterne als die Eudter, hierinnen mit dein Nachtrüttcn groseLxevssö begangen, dieselben Teils ganz, Teils in etwas verändert, nach-getrukket, ja Ihre Herren Geistlichen, ob gleich Herr v. I^utiierns inseiner Vorrede über die Tentzsche Biebel, den Nachtrickk vor eine groseSünde wieder das 7^ Gebot ausgiebet, haben selbst Vorreden, Gesänge,Predigten und anders dazu truklen laßen, blos zu dem Ende, daß man da-vor halten solle, als wenn es neue Werkte wcreu, Wenn man aber einesnnd das audere Loll^tioniret, hat sich dann befunden, daß die meistenGebet aus dem Habermann, Brandenburgischen Gebetbuch, Kegel'S zwölfAndachten, der Waßcr Quelle und anderen Tcnzschen alten Gebetbüchern,worauf die Leipziger Buchhändler xrivilegiret, ausgeschrieben gewesen.Do Wir gleich haben klagen wollen, ist es doch Uns allenthalben schwehrgcmachct worden, In dem die Verbrecher Uns ein äisput-at nnd ?rci-c!S88 daran gegeben, welcher lang gnug gewehret, Und wenn es zurLxscntion kommen, ist doch wenig daraus worden, Und haben die Ber -brechcre Unö nachmahls andere privilsgi«, vorgeleget, so Sie sowohl alsWir überkommen gehabt."

In den Privilegien, als Ausfluß eiucs wundersam ersonnenen kaiser-lichen, beziehungsweise landesherrlichen Bücherregals lag nun aber dereinzige Schutz gegen diesen Krebsschaden. Doch auch sie waren nurein Palliativ; in ihrem Schutzbezirk eng begrenzt die kaiserlichenhatten eigentlich nur für die Reichsstädte Bedeutung, wurden selbst inden kaiserlichen Erblanden nicht beachtet, die landesherrlichen nur inden betreffenden Territorien versagten sie in den rechtlosen Zeitendes Dreißigjährigen Kriegs völlig den Dienst. In dem allgemeinenWirrsal stockte die Regierungsmaschine: der verheißene und bezahlteSchutz wurde nicht gehandhabt, der Nachdruck privilegierter Bücher wurde