Neuntes Kapitel.
Die Büchercensur und die Preßverfolgungen.
Historische Einleitung. Das Altertum. — Verhalten der Kirche. Censnrrecht derUniversitäten. — Erstes Auftreten nach Erfindung der Buchdruckerkunst: Köln . —Vorgehen der Kirche ohne Rücksicht auf den Staat: Mainz . — Die Bullen Six-tus' IV., Alexanders VI. und Leo's X. — Das Wormser Edikt. Eintreten desStaats. — Die Reichs-Preßverordnungen. — Der Begriff des Libells und derFamosschrift. — Schwächliches Verhalten der Protestanten. — Censur in Öster-reich. — In Bayern . Katalog erlaubter Bücher. Verfahren gegen Schwenck-feldianer. — Die protestantischen Reichsstädte. Straßbnrg. Nürnberg. (Hans Sachs .)Augsburg. Ulm. Frankfurt a. M. — Basel. Zürich . — Die geistlichen Kurfürsten-tümer. — Böhmen und Schlesien. — Kurpfalz . - Brandenburg. — Sachsen. —Die kleinen Territorien.
Die Büchercensur ist das bequemste Mittel, unbequemen, durch dieSchrift sich äußernden Widerspruch oder Tadel zu unterdrücken. Siewurzelt in der Willkür und Gewalt und ist deshalb fast so alt als dieGeschichte der Menschheit selbst. So tritt sie denn auch in verschiedenenLändern und zu verschiedeneu Zeiten, höchstens äußerlich in andern For-men, auf. Der Unterschied vor und nach Gutenberg ist nur der, daßin der Handschriftenzeit die Litteratur sich auf kleine und wenige Kreisebeschränkt, also kaum in die Öffentlichkeit dringt, während die Buch-druckerkunst jahraus jahrein die Erzeugnisse der Presse zu Tausenden indie Welt sendet und das gauze geistige Leben des Volks zu einem öffent-lichen macht. Qualitativ zeigt sich deshalb die Schreibfreiheit bei denAlten und im Mittclalter in demselben, wenn nicht höhern Grade be-schränkt wie in der Neuzeit, und nur quantitativ übertrifft die letztereihre Vorläufer au systematischer Verfolgungssucht.