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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Die geistliche Censur und die päpstlichen Bulle ». sNeuutes

der Papst muß bald' darauf von Deutschland aus um neue Straf-androhungen gegen die der Geistlichkeit mißliebige Presse angegangenworden sein, denn in seiner Bulle vom 1. Juui 1501 dehnte Alexanderzwar die Censur auf Schriften jedes Inhalts, auf die gesammte Littera-tur aus, beschränkte sie aber ans die drei geistlichen Kurfürstentümer unddas Erzbistum Magdeburg, in welchem so viele ketzerische Bücher undAbhandluugcn gedruckt würden.

Diese Bulle bildet den Anfang einer mehr methodisch durchgeführtenPräventivccnsur und die Grundlage für alle spätern Bullen, Reichstags-abschicde und landesherrlichen Erlasse gegen die Preßfreiheit.Da Wirerfahren haben", so heißt es wörtlich in ihr,daß durch die Buchdruckcr-kunst sehr viele Bücher und Abhandlungen in den verschiedenen Teilender Welt, namentlich im kölnischen, mainzischen, tricrschcn und magde-burgischen Sprengel gedruckt worden sind, welche verschiedene Irrtümerund verderbliche, ja selbst der christlichen Religion feindliche Lehren ent-halten, und daß dergleichen von Tag zu Tag allerwärts gedruckt werden, soverbieten Wir von dem Streben beseelt, einer derartigen vcrabscheuungs-würdigen Verderbnis ohne weitern Aufschub entgegenzutreten allenBuchdruckern insgesammt und denen, welche ihnen irgendwie behilflich sindund sich als Drucker iu irgendeinem Orte der vorgenannten Sprengel auf-halten, bei Strafe der Exkommunikation und bei einer Geldstrafe, welchedurch unsere ehrwürdigen Brüder, die Erzbischöfe zu Köln, Mainz, Trier und Magdeburg oder deren geistliche Generalvikare oder Offiziellen undzwar durch einen jeden von ihnen in seinem Spreugel nach eigenem Gut-dünken aufzulegen und zu vollziehen ist, ernstlich, daß sie in Zukunft sichirgendwie unterstehen, Bücher, Abhandlungen oder irgendwelche Schriftenzu drucken oder drucken zu lassen, ohne zuvor darüber die Erzbischöfeoder obcugcuauute Stellvertreter und Offiziellen um Rat zu fragen undohne die besondere und ausdrückliche, unentgeltlich zu erteilende Erlaubnisausgewirkt zu habeu. Wir machen es ferner jenen zur Pflicht, bevor siesolche Erlaubnis geben, das zu Druckende sorgfältig zu prüfen oder vonSachverständigen und Strenggläubige!! prüfen zn lassen und darauf festihr Augenmerk zu richten, daß nichts gedruckt werde, was dem strengenGlauben zuwider, gottlos uud Ärgernis erregend ist." Der Papst ver-ordnet außerdem, damit nicht durch die schon vorhandenen Bücher nochmehr Unheil augerichtet werde, daß alle Bücherverzeichnisse und schon