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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
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Kapitel.)

Weiterentwickeluug der Censur.

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Zensur gerichteten Zielen. Bisheo hatte sich der Papst allein die ^öcr-aufsicht iibcr die Presse angemaßt, fortan aber reichten sich die weltlicheund geistliche Gewalt brüderlich die Hand, um im größten Teil der da-maligen civilisicrten Welt Denken und Glauben in ihrem Ausdruck durchdie Litteratur ihrem Machtgebote zu unterwerfen. Was dem Papst nichtgefiel, das war einfach Ketzerei, und was dem Kaiser mißliebig war,das ließ er als-Schmähschrift oder Famoslibett verfolgen.

Die bisher rein kirchlichen Censnrvorschriften würden für die Protestanten bedeutungslos geblieben sein, nur auf dem Papier gestandenhaben, wenu der Kaiser uicht dem Papst jotzt seinen mächtigen Arm ge-liehen hätte. Wie Rom die Wiege der Büchercensur für die ganze Welt,so ist Worms ihre Gcburtsstätte für Deutschland . Spätere Regentenhaben höchstens mehr Methode in deren Ausübung, mehr System in dieVerfolgung der Preßvergehen gebracht; nene Gesichtspunkte aber konnteselbst der Absolutismus des 18. und 19. Jahrhunderts beim besten Willenauf diesem Gebiete cäsaro-papistischcr Politik nicht mehr aufstellen. Nament-lich aber bildete sich fortan statt des bisherigen gelegentlichen Einschreitensmehr nnd mehr eine allgemeine, wenn auch immer noch willkürliche Praxisaus, welche mit ganz besonderer Härte auf die Protestanten drückte, dennwährend diese sich von der katholischen Kirche losgesagt hatten, beanspruchteletztere sie immer noch als ihre, wenn auch ungehorsamen, Kinder undbehandelte sie dementsprechend. Unter solchen Umständen war es ein großesGlück, daß die Reichsstände in ihrer innern Politik so gut wie unab-hängig vom Kaiser wareu, und daß namentlich die lutherischen FreienStädte seinen Censurerlassen, soweit diese sich auf theologische Gegensätzeund Streitigkeiten erstreckten, jahrzehntelang eine meisterhafte Unthätig-keit, einen zähen passiven Widerstand entgegensetzten.

Es dauerte übrigens bis zum Jahre 1577, ehe die Reichsprcßgesetz-gebung in der revidierten Reichspolizeiordnung vom 9. November 1577ihren Abschluß faild. Die einzelnen Akte und Beschlüsse sindeu sich iuihrem Wortlaute im Anhang unter X abgedruckt; es reicht also hin, ihreHiuptbcstimmungen hier kurz zusammenzufassen.

Kaiser Karl hatte im Mai 1522 Deutschland verlassen und sich nachSpanien zurückbegeben, wo er-nunmehr sieben Jahre blieb. Währendseiner Abwesenheit ließ er sich von dem in Nürnberg residierenden Reichs-regiment vertreten. Abgesehen davon, daß eine solche Körperschaft bei der