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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Der sveyerer Reichsabschicd von 1570.

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Neuen Zeitungen, die also damals eine größere Bedeutung erlangt habenmüssen, aus und beklagt, daß durch zu langmütiges Zusehen der Obrig-keiten es den falschen, üppigen Dichtern gelungen sei,ein solch Miß-vertrauen und Verhetzung zwischen allerseits hohen und niedern Ständenzu erwecken, welches Wohl unversehenliche Empörung und viel Unheylsverursachen möchte". Höhere Strafen konnten selbst von der üppigstenPhantasie nicht mehr erdacht werden; man war also gezwungen, den Tonwieder herabzuschrauben.

Es halfen indessen weder gütliche Zureden noch schroffe Drohungen.Die Presse mit den in ihr wurzelnden Interessen nahm bereits eine zumächtige Stellung im Leben des Volks ein, als daß ihre Erzeugnisseerfolgreich hätten unterdrückt werden können. Der Gewinn aus dem Ber-trieb verbotener Schriften lockte mächtig zu stets neuen Unternehmungenan; überall entstanden in den kleinern Städten neue Buchdruckcreien,deren Überwachung von Tag zu Tag schwieriger wurde. Der speyererReichsabschied vom 11. Dezember 1570 suchte dem, wie er sagt, durchsie angestifteten Zank, Aufruhr, Mißtrauen und Zertrcnnung alles fried-lichen Wesens dnrch neue ohnmächtige Verordnungen abzuhelfen. Des-halb sollten hinfüro im ganzen römischen Reiche Buchdruckereien an keinenandern Orten als in fürstlichen Residenzen, in Universitätsstädten oderin ansehnlichen Reichsstädten gestattet sein, alle Winkeldruckereien stracksabgeschafft werden. Natürlich konnte man dort die obrigkeitliche Aufsichtbequemer durchführen, wogegen diese in den kleinen Orten, wo Drucke-reien bestanden, schwer, ja unmöglich zu handhaben war. Beachtung fanddiese gesetzliche Bestimmung aber wohl wenig; nur Kurfürst August vonSachsen ging ihr entsprechend vor. Sodann wurde die Zulassung einesBuchdruckers von einer vorherigen Prüfung seiner Ehrbarkeit und Zu-verlässigkeit durch die Obrigkeit abhängig gemacht, worauf er sich eidlichan die Beobachtung der gesetzlichen, in dem Reichsabschied vorgeschriebe-nen Bestimmungen binden mußte. Im übrigen wurden die alten Ver-ordnungen neu eingeschärft. Den Zuwiderhandelnden traf außer Gefäng-nis und eventueller Folter auch Konfiskation der Bücher und den Druckeraußerdem noch Verlust seiner Druckerei. Endlich aber wurde unter An-drohung kaiserlicher Ungnade und willkürlicher Strafe den Ständen undObrigkeiten befohlen, ihre Druckereienunerwarteter Ding" zu visitierenund gebührenden Ernst und Strafe gegen die Übertreter vorzunehmen.

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