Kapitel.) Verfahre» gcgc» die Schmähschrift „Die Nachtigall'
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Flammen zu setzen, Hilfe gewinnen sollte. Heimlich war das Büchleinauf einer Kammer mit geborgten Schriften gedruckt worden.
Nachdem der Rat deu Drucker mit Ketten beladen und von füufReisigen begleitet nach Wien gesandt, bot er alles auf, den Kaiser zuversöhnen. Dieser ließ jedoch, obgleich die Strafe unterblieb, seine Un-gnade nicht fallen. Umsonst stellte der Rat vor, wie der Druck ohne seinWissen erfolgt sei; wie der Bürgermeister den Verkauf unterbrochen, so-bald er die erste Kunde davon erhalten; wie er seine eigenen Boten inalle Städte des Reichs, bis nach Gengenbach und Jsny in Schwaben,geschickt habe, die vorrätigen Exemplare anzuhalten; wie er einen seinerBürger, den Buchdrucker Martin Lechler, dem Clcbitius nachgesandt, dersich aber Jahr und Tag zu verbergen gewußt, bis endlich die Nachrichtvou seinem Tode aus Paris eingelangt sei. Umsonst erwarb die Stadtdie Fürsprache des Landgrafen Wilhelm von Hessen, des Pfalzgrafen Kasimir und des kaiserlichen Vicekanzlers Zasius . Maximilian wolltesich nicht besänftigen lassen, besonders weil Clebitius knrz vor seinemTode eine neue Flugschrift: „Grabschrift der ehrlichen ritterlichen Leutdie in Gotha geblieben", in die Welt gesandt hatte, von welcher wiedereinige Exemplare auf den Messen verkauft worden waren. Dieser Zu-fall fachte den Zorn des Kaisers von neuem an. Sie hätten, schrieb erdem Rat, großen Ernst gezeigt, als ein geringes Büchlein gegen dieJnden ausgegangen; wenn aber Schmähschriften gegen ihn und das Reichfeilgehalten würden, blieben Bürgermeister und Rat kaltblütige Zuschauer.Endlich gelang es dem frankfurter Gesandten in Wien , Karl von Glau-burg, das Mittel zu entdecken, durch welches der Zorn des Kaisers zubesänftigen war. Der Rat borgte 30 000 Goldgulden von Juden undChristen, von Fremden und Bürgern und lieh — auf deutsch schenkte —sie dem Kaiser unter Rückbürgschaft der Stifter. Nach einem zweijäh-rigen harten Gefängnis wurde auch der Drucker Hans Schmidt in Frei-heit gesetzt, ja, der Kaiser selbst verwandte sich bei dem Rat für seineAufnahme iu das Bürgerrecht. O rara, tevaxorum sslicitas!
Daß übrigens der letztere, wie er Maximilian meldete, wirklich allesgethan hatte, was in seinen Kräften stand, um die diesem mißliebigeSchrift zu unterdrücken, ergibt sich unter anderm auch aus den kölnerRatsprotokollen aus den Jahren 1566 bis 1568, toi. 115 und 116, woes am 7. Mai 1567 heißt: „Das kaiserlich als auch deren von Frank-