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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Die verbesserte Polizciordmiuq von 1577.

sNeimtes

furt Schreiben, den Tractat des Nachtigals betreffend, ist verlesen undbefohlen die H«rren Jakob von Siburg und Casparen Geilenkirchendie Buchdrucker zu beschicken, bei denen und sonst fleißige Nachforschungzu thun, damit solliche Traktatlein hinder einem erbaren Rat zu bringen.Sollichs s»L auch d«l von Frankfurt geschrieben werden." Die Genann-ten referierten dann am 9. Mai:Nachtigall, lidsllus tamosns betref-fend, wie sie alle Boichfeilhaber, Häuser und Gadombe besucht, uff dasKaiserlich Schreiben das Schandgedicht die Nachtigall iutitulirt, gesuchtund doch keins finden mögen; ein Jeder auch mit dem Eide sich pur-giret, daß Keiner cinichs hinter ihnen habe; sondern es seh vergangeneGotsdracht der Wilhelmus Clcbitius, so zu Frankfurt sitzt, hie gewesenund bey etlichen Boichdruckeru begerte, der Exemplaren etliche von ihnenzu kaufen. Ist vur rathsamb angesehen, sollichc dem Rath zu Frankfurt anzuzeigen."

Indessen teilte auch der Reichsabschied von 1570 das Schicksal seinerVorgänger und blieb ein toter Buchstabe.Die reformirte und gebessertePolizeiordnung vom 9. November 1577" erkannte diese Thatsache unddie der Nichtbefolgung sämtlicher bisher von Kaiser und Reich getroffe-nen Bestimmungen offen an, indem sie in ihrem ß. 1 (Titel 35) unter

anderm erklärte:--so befinden Wir doch, daß ob denselben Satzungen

gar nichts gehalten, sondern daß solche schmähliche Bücher, Schrifften,Gemälds und GcmächtS je länger je mehr gedieht, gedruckt, gemacht,fehl gehabt und ausgebreitet werden." Im übrigen wiederholt die refor-mierte Polizciordnung meist wörtlich den wesentlichen Inhalt der Neichs-polizeiordnung von 1548 und des speverschen Reichsabschieds von 1570,soweit es sich um die Beschränkung der Buchdruckereien auf Fürstensitze,Universitäten und ansehnliche Reichsstädte, sowie um Zulassung der Druckerselbst handelt.

Bei dieser verbesserten Polizeiordnung behielt es lange Zeit, überdas 16. Jahrhundert hinaus, sein Bewenden. Der Erlaß neuer Gesetzewar auch um so weniger erforderlich, als die vorhandenen vollauf hin-gereicht hätten, die mißliebige Presse mit Stumpf und Stiel auszurotten.Kaiser Rudolf II. legte als praktischer Mann das Hauptgewicht nichtauf Vereinbarung neuer Maßregeln mit den Fürsten , sondern auf einerücksichtslose Durchführung der in Kraft befindlichen Bestimmungen undfand in den Jesuiten , welche ihm mit Feuer und Schwert die Gegen-