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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Maximilians II. mildere Pmxis,

^Neuntes

die evangelischen Stände, besonders aber die augsburger Religionsver-wandten, veröffentlicht und auf dem Titel sogar fälschlich angegeben, daßdas Buch mit kaiserlichem Privilegium und mit Genehmigung der wienertheologischen Fakultät erscheine. Der Kaiser führte dem Eder darauf hinzu Gemüte, daß er es nie und nimmer dulden werde, wenn einer seinerUnterthanen einen andern an Ehren, Würden, Stand und Gewissen an-greife, beleidige oder verschimpfe. Eine solche Vermesscnheit und Unbc-scheidenheit, fuhr der Erlaß fort, zieme am allerwenigsten einem seinerRäte. Zudem hätte Eder das Buch nicht außer Landes drucken lassendürfen. Dieser wisse recht Wohl, daßder Kaiser seinen niederöster-reichischen Regierungen, der Universität, denen von Wien , allen Buch-druckern und sonstcn menniglich mehr denn einmal bei höchster Straffbefohlen, in diesem Lande weder in Religion noch in anderen Sachen,vom wenigsten zum meysten, nichts drucken oder gedruckt ausgehen zulassen, es sei denn zuvor gen Hof übergeben, durch die Regierung undUniversität übersehen und von der Kaiserlichen May. bewilligt". Allemdiesem habe Eder wissentlich zuwidergehandelt, weshalb ihm denn auchaufgegeben werde, sich zu rechtfertigen und in Zukunft nichts mehr inReligionssachen drucken zu lassen.

Leider dauerte diese mildere Praxis nicht lange, denn unter Rudolfund seinen Nachfolgern gewannen die Jesuiten täglich mehr die Ober-hand und engten von Jahr zu Jahr die Presse immer mehr ein. Diekaiserliche Politik unter Rudolf, Mathias, den Ferdinanden und Leopoldund die österreichische Landcspolizei deckten einander in Preßangelegen-heiten vollständig. Die letztere schritt nur viel schärfer und energischerein, weil die Jesuiten als treibende und hetzende Kraft hinter den kaiser-lichen Erlassen standen und diese in den Erblanden rücksichtslos aus-führten. Eine besondere Darstellung der österreichischen Censur würdealso nur eine ermüdende Wiederholung der im Reiche auf diesem Ge-biete sich abspielenden Vorgänge sein.

Nur eines Punktes sei hier noch gedacht. Die Reichsgewalt hatte diepraktische Handhabung der Preßpolizei den Territorialobrigkeiten zuge-wiesen, sich eigentlich nur ein subsidiäres Eingreifen des kaiserlichen Fis-kals gewahrt. Ganz ähnlich überließen auch die Territorialobrigkeitendiese Handhabung vielfach mehr oder weniger autonomen Korporationeninnerhalb ihres Staatsgebiets. Je nach dem Maße der Selbständig -