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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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564 Prozeß gegen Hans Wegler (Gögerer'i in Jngolstadt. sNcnntcs

Schwenckfclds gedruckt waren, vermutete man zwar schon lange, fandaber keinen Beweis dafür. Endlich lieferte ihn Herzog Albrecht vonBayern.

Ein Bürger von Augsburg war als Drucker Schwenckfcldscher Schrif-tcn durch einen andern Drucker, Namens Tanncckcr, angegeben worden.Von einem Freunde, dem bekannten Buchhändler Georg Willer, gewarnt,floh der Unglückliche, um der Untersuchung zu entgehen, gegen Fastnacht1559 nach Jngolstadt und arbeitete hier bei dem angesehenen DruckerWcißenhorn als Geselle, wurde aber durch deu Herzog erwischt und ge-fangen gesetzt.

Wie der Mann eigentlich hieß, geht aus den Akten nicht hervor;von seinen Aussagen ist keine unterschrieben. In dem ohne Zuziehungeines Schreibers und ohne Angabe eines Datums aufgenommenen Pro-tokoll wird er zuerst Hans Wegler, dann Wcgeler, später und zuletztGögcrer genannt: doch findet sich ein Gögercr oder Wegler nicht in denaugsburge-r Steuerlasten. Aus den Akten erhellt, daß Wcgler (möge ernach dem ersten Verhör so heißen) um die Mitte der dreißiger Jahrebei Philipp Ulhart in seiner Vaterstadt Augsbnrg in der Lehre war,dann nach Ulm ging, wo er mit den Schwcnckfcldianern bekannt wnrdc,und endlich, nach größern Reisen wieder in seine Heimat zurückgekehrt,eine eigene Druckerei in Augsbnrg errichtete. Es muß im Herbst 155Vgewesen sein, daß Wcgler wegen des Drückens Schwenckfeldscher Schriftenin Jngolstadt zur Untersuchung gezogen und einem peinlichen Verhörunterworfen wurde, in welchem er unter Drohnngder Gichtignng (Fol-ter) bei der strengen Frag" auf sieben Punkte zu antworten hatte. DieDrohnng gelangte in spätern Verhöre» auch wirklich zur Ausführung.Zweimal wurde dem Angeschuldigten das Gedächtnis durch die Folteraufgefrischt.

Die sieben Fragen lauteten iu ihrem wesentlichen Inhalte: 1) Wielange er eine eigene Offizin gehabt und welche deutschen und lateinischenBücher er in solcher Zeit gedruckt habe? 2) Ob und von welchen Skri-benten er bestellt worden sei, ihre Schriften zu drucken, nnv ob Schwenck-feld sich nicht auch unter ihnen befinde? 3) Wenn er bekennen sollte,daß er für den Schwcnckfeld gedruckt, wie dessen Bücher hießen, wer sieihm zugebracht, wer mit ihm über das Druckerlohn paktiert, wer es ihmbezahlt und wohin er, Angeklagter, die Exemplare gethan habe? 4) Ob