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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Die lutherischen Reichsstädte. Strcißburg,

^Neuntes

der Rat an der ganze» Untersuchung genommen hat, ist nicht ersichtlich;ein Antwortschreiben von ihm findet sich nicht bei den Wen. Doch dürftedie gesangliche Einziehung Georg Willers in Augsburg am 10. Oktober1559 uud die vorläufige Beschlagnahme und daranffolgcizde Durchsuchungseines Bücherlagers nach Famosschriften mit dieser Angelegenheit im Zu-sammenhang stehen. Was aus Wegler gewordeu ist, darüber schweigt dieGeschichte. Sciu Fall war eben zu jener Zeit kciu seltener, weshalb manauch keiu Aufhebens davon machte.

Die lutherischen Reichsstädte bieten ein von den bisher geschildertenZuständen ganz verschiedenes Bild. Statt sich zur Zurückweisung derihre Interessen schädigenden kaiserlichen Erlasse und Befehle über eiuegemeinschaftliche Politik zu verständigen, handelten sie jede für sich undschwächten dadurch ihren Einfluß, der bei ihren reichen Mitteln und aus-gedehnten Berbiuduugcu durchaus uicht zu unterschätzen war. Gleichwohltritt in ihnen allen fast zn derselben Zeit und zwar unmittelbar nachdem Wormser Edikt eine, wenn auch lässig durchgeführte Prcßpolizei,aber noch keine Prävcntivcensur aus. Rur iu wenigen Städten reichtdiese Aufsicht über die Presse bis ins 15. Jahrhundert zurück, so z. B.in Straßburg , wo schon 1488 ein Einschreiten gegen mißliebige Bücherstattfand. In diesem Jahre nämlich schrieb Friedrich III. , wie C. Schmidterzählt", an den Magistrat, er habe in Erfahrung gebracht, eS solleStraßburg eine Schrift über den Krieg des Königs von Ungarn gegendas Reich gedruckt werden und es sei darin des Kaisersettlichcr Massenschimpflich gedacht"; er verlange daher, daß sieabgethan" werde. Es istnichts von einer solchen Schrift bekannt-; war sie aber dort gedruckt, so wurdesie auf Befehl des Rats veruichtct. Eine Censur in? modernen Sinnedes Wortes hat weder damals noch später in Straßburg existiert; derMagistrat griff nur ein, wenn irgend jemand durch eine jüngst erschienenePublikation beleidigt zu sein glaubte. Er übertrug dann die Prüfungbald dem Ammeister oder Linigen Ratsherren, bald dem seit 1500 alsStadtschreiber und Syndikus angestellten Sebastian Braut. Das ersteverbotene Buch war, 1502, MurnersKsruiani^ iwvs.", die Wimphe-lings Groll erregt hatte und über die ein ungenauer Bericht an KaiserMaximilian gelangt war. Den 24. Februar 1504 ließ deshalb der Ratdurch den Ammeister Peter Arg nenn Buchdruckern eröffnen, sie solltenweder etwas gegen den Papst, den Kaiser, den römischen König, die