578
Parität der Koiifessivncli bei der Censur. Ulm.
sNeuiitc?
geführt, sodaß mit dem Ende des 17. Jahrhunderts beide Bekenntnisse siel,in ziemlich gleicher Starke gegenüberstanden. Auf Grund dieses Verhält-nisses mußte darum anch von den zwei Mitgliedern des Rats (meist ge-wesenen Bürgermeistern) und den zwei, ihnen später beigeordneten Rechts-verständigen, die eine Hälfte dem protestantischen und die andere dein katho-lischen Bekenntnis angehören. Diese teilten sich denn auch bei der Censurder ihnen unterbreiteten religiösen Werke in zwei Ausschüsse, deren jederdie seine Kirche betreffenden Schriften censiertc, während sie alle übrigenBücher und Kunstwerke gemeinsam beurteilten. Es war hier also nachMöglichkeit für Unparteilichkeit bei Handhabung der Censur vorgesorgtund das thatsächlich durchgeführt, was gleichzeitig die evangelischen Reichs-- stände vergeblich für die Organisation der kaiserlichen Bücherkommissiouin Frankfurt a. M. erstrebten.
In Ulm galt, den Reichsordnuugeu entsprechend, das allgemeine Ge-bot, daß niemand etwas daselbst oder anderswo drucken oder publizierenlasse, ohuc Consens und Censur des Rats. Da dasselbe, wie gewöhn-lich, in Vergessenheit geraten war, wurde es im Jahre 1619 erneuert.Für spezielle Fälle hatte der Rat 1560 nach Entscheid der Herren derReligion die Prädikanten Johann Willig und Kaspar Kürchuer und den„alt Lat. Schulmeister" beauftragt, die Buchdrucker und Buchführer „zuihrer Gelegenheit" des Jahres etlichemal zu visitieren und die Bücher,so Wider die Augsburgische Konfession, als schwenckfeldisch u. dgl., „itemdie Schmachbüchlein, darinnen hohe Potentaten angezogen werden", auf-zuheben und „auf die Hütte" zu liefern. Einen ähnlichen, aber weitergehenden Auftrag erhielteu 1621 Dr. Frieße, Schmid, Albr . Schlei-cher und Dr. Fingerlin, „damit das Einschleichen der verdächtigen Bücherbei deN hiesigen Buchführern und Händlern hinfüro für kommen werde".Sie sollten, wenn neue Bücher von der frankfurter Messe oder von andernOrten hergebracht würden, dieselben besichtigen und, wenn sie ketzerischePasquille, Famos- oder andere im Reiche verbotene oder sonst leichtfertigeBücher, durch welche die Jugend leichtlich verführt werden konnte, fän-den, selbige nicht feil haben lassen, sondern alsbald aufheben und zumBaupflegamt liefern lassen. Im Jahre 1615 beschloß der Rat dannweiter aus die „Zeitungssinger" sollten die Gassenknechte gut Achtunggeben, und wo sie solche in der Stadt anträfen, sie gleich abschaffen undihnen das Singen nicht gestatten.