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Verkaufs einer Famosschrift mit Beschlag belegt; doch erhielt seine Frauauf ihr Ansuchen alle diejenigen Bücher zurück, welche „nit famoß unddes authors^vnnd Buchtruckers namen" trugen. In einem Ratsprotokollvom 7. April 1554 heißt es sogar recht väterlich, man habe „die Buch-fürer eruordert und ihnen zugesprochen, nichts zu verkaufen, es sei dennzuvor approbiret und zugelassen". Ziemlich gegen Ende der in diesemBande behandelten Periode, am 27. November 1618, schärfte der Ratallen Buchdruckern und Buchführern der Stadt wiederholt nachdrücklichein: „hinfuro käme dergleichen ehrenrüerige, ärgerliche, schmachhaffte,Leichtfertige, unzüchtige Bücher, Schrifften, Tractatlcin, Pasquill, Lieder,Zeitungen, Gemählde, Zedulen und Stich, von wcß Religion dieselbensehen, hie zu drucken, hierher zn bringen, fürzulegen, haimlich oder öffent-lich zu verkauften oder einzuschicken. Und welcher Buchdrucker, Buchführer,Brieffmahler, Kupferstecher, Novellant oder Liederverkäuffer des Verstandsnit were, daß er gebührlichen vnterschied, waß er hie drucken, stechen, failhaben, von sich schreiben vnd verkaufen möchte oder nit, zu halten wüßte,der mag und soll die verordneten Herren über die Bnchdruckereyen umBericht fragen, seine Bücher, Lieder Schrifften, Stich und Gemähldesehen lassen nnd sich Bescheids erholen, was ihnen zu drucken, zu stechen,fail zu haben und zu verkauften gebühre oder nit".
Als der Buchhändler Andreas Asperger wegen Übertretung diesesErlasses die Stadt am 24. Juli 1632 ^° verlasse» mußte, wurden sogardie beiden Censoren Hans Felix/Jlsung und Hans Wolff-Zeech „vmbdeßwillen, daß sie als gemessene Ccnsores dergleichen Jnn allen Rechten,-Reichsabschieden vnd Polizeyordnungen hoch verbottcne Famoßschrifftentrnckhen lassen vnnd dieselbe» sogar auch nachdem sie den Abtruckh zuIren Hauden Empfangen und ersehen, nit alsbald abgeschafft, sondernöffentlich fail haben lasscu, auch dadurch Iren Willen vnd Consens ge-uugsamb zur erkennen geben, Ihr Jeder vmb 50 Neichsthaler Jnn All-nmcsenseckhcl gestrafft". Dieses Beispiel der Bestrafung eines Censorswegen zu großer Milde steht iu der Geschichte der Censur ziemlich ver-einzelt da. Noch dnrch eine andere Eigentümlichkeit uuterschicd sich Augs-burg in der Folge von sämtlichen übrigen Reichsstädten. Während undunmittelbar nach der Reformation fast ganz lutherisch, wurde im Laufeder Jahre und namentlich vor, in und nach dem Dreißigjährigen Kriegein sehr großer Teil der Bürger der Stadt zum Katholizismus zurück-
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