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Sachsen. Hartes Verfahren Herzog Georgs.
^Neuntes
Reformation wurde, als sein Vetter, Kurfürst Friedrich der Weise (1468bis 1525), sich von Anfang an als ihr eifrigster Förderer erwies. Soverbot Georg die neue Lehre sofort bei ihrem ersten Auftreten in seinemLande, vertrieb jeden, der nur dem lutherischen Gottesdienste beiwohnte,und rief seine in Wittenberg studierenden Unterthanen von dort zurück,damit sie das lutherische Gift nicht einsvgcn. Schon 1522 verlangte ervon den benachbarten Fürsten gemeinsame Maßregeln gegen das Umsich-greifen der Reformation und rief die Hilfe des Kaisers gegen dieselbean. Sein Hauptzorn aber traf die leipziger Buchdrucker und Buch-führer, welche lutherische Schriften vertrieben; unverzügliche Austreibungwar ihre Strafe. Der leipziger Buchdrucker Michael Blum bat in fol-gendem rührenden Briefe, ihm und seinen Kindern den Aufenthalt inLeipzig nicht zu verbieten. Er ist am Tage der heiligen Katharina(25. November) 1525 geschrieben und erklärt sich selbst:
„Nachdem ich im jüngst vergangenen Sommer ein deutsches Büch-lein, so Martin Luther gegen den L^nonem gemacht, ans Unverständ-nis und unwissend, daß solches E. Fürstlichen Gnaden entgegen sei, ge-druckt habe, derohaloen E. F. G. einem Rat allhier zu Leipzig michin Straf zu nehmen gnädigen Befehl gethan, welches denn geschehen,also daß mich der Rat bis in die dritten Wochen im Gefängnis ge-halten hat, Und so ich nunmehr nach Erforderuug meiner Nahrungmich von Leipzig zu wenden genrsacht, und hat auf E. F. Gn. weiternBefehl ein Rat allhier mir gesagt, daß ich, wie ich mich von hinnenwend, die Stadt Leipzig fortan meiden soll, welches nicht allein mir,sondern auch meinen armen Kindern und ander meiner Freundschaft anihren, auf Handwerkszüuften, und also auch an unsrer Nahrung zumwirklichen Nachtheil und Schaden gedeihen möchte, derohalben wage ichan E. F. G. als meinen barmherzigen und milden Landcsfürsten meineganz demüthige, unterthänige nnd fleißige Bitte, E. F. G. wollen angesehener Strafe des Raths allhie zn Leipzig gnädige Sättigung haben,das Übrige, so ich vielleicht verwirkt, mit E. F. G. mildern Barmherzig-keit urtheilen und mir, allen den Meinen Und mir zu wirklichem Nach-theil die Stadt Leipzig nicht zu verbieten."
Aus Leipzig , der damals großen nnd fast einzigen sächsischen Drucker-stadt, vertrieben zu werd?n, hieß für einen dortigen Drucker ziemlich so-viel als ins Elend wandern denn in den kleinern Städten der Nachbarschaft