Kapitel.)
Preßpolizeilicher Druck auf den leipziger Buchhandel.
593
war die Druckerkunst noch kaum heimisch und selbst in den großem Ortennur dürftig vertreten. Mochte die leipziger Universität auch noch langein den Bahnen der Scholastik fortwandeln, seine Bürgerschaft, namcnt-lich aber die große Mehrzahl der Buchdrucker und Buchhändler, fielentrotz der Verfolgungen des Herzogs der neuen Lehre zu. Zwar für dies-mal fand Michel Blum Gnade, wenn es nicht sein Anfang 1526 ein-tretender Tod war, der die Ausführung des harten Befehls verhinderte;aber die Gesamtheit der wohl ebenso schuldigen leipziger Geschäftsgenosscnscheint mit einer schweren Geldbuße belegt worden zu sein. Denn beider von ihnen betonten gedrückten Geschäftslage ist es mehr als un-wahrscheinlich, daß es ein reiner Akt der Wohlthätigkeit war, „wenn dyeBuchdrucker vnd fuhrer" im Jahre 1526 100 Gulden in das „ReicheAlmosen" stifteten.
Unter Herzog Georg blieb daher Leipzig in der Folge ein Haupt-verlagsort für katholische Litteratur; die leipziger Buchhändler bezeichnendiese aber selbst als so gut wie unverkäuflich. Den wichtigsten Handels-artikel für die Buchhändler jener Zeit bildeten dagegen die SchriftenLuthers uud der Reformatoren; durch sein Bertriebsverbot schädigte Her-zog Georg also nur die Interessen der Leipziger aufs empfindlichste.Besonders gefährlich wurde ihnen Wittenberg durch die Thätigkeit seinerVerleger, welche sogar in Leipzig Meßniedcrlagen und Kommanditen er-richteten und das früher blühende leipziger Geschäft an sich zu reißendrohten. Dem Herzog halfen jedoch auf die Dauer seine strengen Maß-regeln nur wenig. Ob er die Buchlädcn nach Lutherschen Lästerschriftendurchsuchen, wittcnberger Buchhändler einsperren oder ausweisen, oderdie unter fingierter Firma hergestellten Nachdrucke der wittcnberger Pressemit Beschlag belegen, oder endlich seine eigenen Bürger massenhaft alsAnhänger der Reformation aus Leipzig verjagen ließ, es half allesnicht: der heimliche Bertrieb der Reformationslitteratur konnte nichtunterdrückt werden. Selbst Michel Blum der Jüngere, der Sohn desGemaßregelten, ließ sich nicht abschrecken. Es machte auch keinen Eindruck,daß in Dresden der Verfasser einer Lutherschen Schmähschrift verurteiltwurde, „sein erdicht Schandtbuch zu fressen" und daß Schänder derHeiligenbilder zum Thore hinausgepcitscht wurden. Das Gebot, alle Exem-plare von Luthers Bibelübersetzung gegen Erstattung des Preises abzulie-fern, brachte im Amte Meißen nur vier Stück ein; die Übersetzung des
Kapp. i. 38