610
Die Einsetzung der Bücherkommission 1569.
^Zehntes
Dienste und auf Befehl des römischen Papstes Polizei- nnd Häscherdienstegegen Litteratur und Buchhandel verrichten ließ.
Die katholische Kirche oder die Jesuiten — denn diese sind fortandie treibenden und ausführenden Kräfte des päpstlichen Stuhls nachaußen hin — gingen natürlich äußerst vorsichtig zn Werke. Sie beob-achteten scharf und sicher und brauchten sich auch nicht zu übereilen, dadie Protestanten durch ihre innern Zwistigkeiten so in Anspruch genom-men waren, daß sie nicht einmal sahen, was sich um sie her vorbereitete.In jenen auf die Stürme der Reformation folgenden Tagen der Ruhehatte sich der deutsche Buchhandel zu einer bisher noch nicht gekanntenHöhe emporgeschwungen, und nicht er allein, nein, Handwerk und Ge-werbe, Handel und Kunst waren herrlich erblüht und feierten noch ein-mal eine kurze Renaissance. Die bürgerlichen und religiösen Kämpfe inFrankreich und in den Niederlanden hatten Tausende von gewerbfleißigcnFranzosen und Belgiern nach Deutschland getrieben und namentlich zogDeutschland aus den antwerpener Flüchtlingen große Vorteile für seinenHandel. In diese Zeit der höchsten Blüte des frankfurter Meßverkehrseinerseits und der Überlegenheit der Waffen katholischer Mächte anderer-seits fällt nun der Erlaß, durch welchen der Kaiser Maximilian II. am1. August 1569 eine Bücherkommission in Frankfurt einsetzte. „Jndemedie truckerherren bis dermohlen noch nit so stark im Schwünge waren",sagt ein dem frankfurter Rate über die Bücherkommission unterbreitetesGutachten vom Jahre 1696.2
Der Kaiser verfolgte mit jenem Erlaß ein doppeltes Ziel: einmaldie Verhinderung der Verbreitung „derjenigen vntawglichen vnd verbotte-nen sectischen Schriften, welche unter Mißbrauch des Namens der Maje-stät mit deren Freiheiten versehen waren, und.durch diese Täuschung diearmen einseitigen Leute verfüret vnd betrogen", sodann aber die Wah-rung seiner Rechte auf die Freiexemplare, welche er für die Privilegie-rung einzelner Bücher beanspruchte. Das letztere, ziemlich harmlos er-scheinende Verlangen geht dem hier zuerst erwähnten voran und trittauch später in den kaiserlichen Reskripten mehr und mehr in den Vorder-grund; indessen darf man aus dieser besondern Betonung nicht schließen,daß das Verbot und die Unterdrückung der dem Papst und Kaiser miß-liebigen Schriften nur ein Nebenpunkt gewesen sei. Man stellte ihnlediglich so hin, um den Maßregeln gegen den Inhalt der Bücher ein