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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Kapitel.)

Die Aufgaben der Bücherkommission.

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weniger gehässiges Ansehen zu geben. Man achtete natürlich in der Hof-burg die Freiexemplare keineswegs gering, forderte sie sogar mit unnach-sichtiger Strenge ein, allein noch mehr strebte man nach Knebelung derPresse. Auf direktem Wege konnte man ihr nicht bcikommen, da dieFreie Stadt Frankfurt, wie jeder Reichsstand, die Censur bei sich zuhandhaben hatte und die auswärts gedruckten Bücher am Orte ihresErscheinens bereits censiert waren oder doch censiert sein sollten. Mansuchte sich deshalb in der Folgezeit der Gesamtheit der neuerschienencnBücher zu versichern und erreichte dadurch allerdings weit mehr.

Da nun", heißt es in dem Erlaß vom 1. August 1569 an denfrankfurter Rat wörtlich weiter,aus solchen hochsträflichen und Unsganz unleidlichen Ursachen Unserer Reichshofkanzlei an dero Herkommenund Gerechtigkeiten Abbruch geschieht, so befehlen Wir Euch, daß Ihrzur jetzt angehenden Herbstmesse aller Buchdrucker und dero Führer dieBuchhändler so viel dero dieselbe besuchen uud gebrauchen, Gewölbe oderBuchläden, keinen ausgenommen, durch Etliche aus Eurem Mittel obersonst Euch dienstverpflichtete Personen unerwarteter Dingen ersuchen undbesichtigen, auch von denen jeden ein eigentlich ordentliches Verzeichnis;aller deren Bücher, Traktate und Mappen innerhalb der letzten fünfJahre während Unserer Kaiserlichen Negierung gedruckt, sonderlich aberderjenigen, so unter Unserm Kaiserlichen Privilegio oder Freiheit ausge-gangen, zusammt demselben Privilegio erfordern und geziemender fleißigbesichtigen nnd konferiren lasset. Falls Ihr aber Bücher, Traktate oderMappen findet, für welche Unser Privilegium nicht sofort beigebrachtoder für dessen Beibringung auf der nächsten Messe keine Bürgschaftgestellt werden kann, so sollt Ihr alle diese Oxm-g, an Unsrer Stattin Eure Verwahrung nehmen und Unserm Reichssekrcter und TaxatorChristoph Ungelter von Teiffenhauscn sammt Verzeichnis; und Eurer An-zeige übersenden. Diejenigen endlich, welche ein Privilegium vorlegenkönnen oder cS auf nächster Messe vorlegen wollen, sollt Ihr anhalten,nachzuweisen, wann und wie viel Exemplare sie Unsrer Reichshofkanzleiübersandt haben, oder aber Ihr sollt sogleich so viel ^xsraxlki.ria znHanden nehmen, auch wie viel Jahre Ihr das ausgebrachte Privilegiumgestellt befinden werdet, und solche ebenmäßiger Gestalt Unsrer Reichs-kanzlei übersenden. In dieser Ordnung sollt Ihr mit den neu ausge-gangenen Büchern und Überschickung dero Anzahl Exemplare von Messe zu

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