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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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612 Publikation des Nejkripts an die Buchhändler durch den Rat. sZchuteS

Messe vorgehe» und in Unserm Namen den Buchhändlern und Trnckern,aueb ;u halten und sich selbst vor Schaden zu hüten, verkünden."

Der Rat erhielt diesen Erlaß erst am 11. September 15)69, also zueiner Zeit, wo die Messe schon angefangen hatte, kam aber bereits am14. e^. dem kaiserlichen Befehle nach und beschicd die in Frankfurt an-wesenden einheimischen und fremden Buchhändler ans den 16. und 18. Sep-tember 1569 vor sich, um sie zur Vorzeigung ihrer Privilegien und Ab-lieferung ihres Katalogs, sowie zur Einsendung der verlangten Freiexem-plare zu veranlassen. Es waren im ganzen die Vertreter von 87 Firmenvorgcsordcrt, darunter 14 aus Köln, 5 aus Antwerpen, 7 ans Nürn-berg, 5 aus Straßburg, 8 aus Basel, 15 aus Frankfurt , 3 aus Venedig,4 aus Lyon und 5 aus Genf ; eS erschiene» im ganzen aber nur 29.Da nun die meisten der so unerwartet Geschiedenen ihre Privilegienoder deren Bescheinigung nicht bei sich hatten, so versprachen sie, die-selben auf der nächsten Fastcnmcssc vorzulegen. Der Kaiser hatte sogarverlangt, sie unter Bürgschaft zn steilen, der Nat aber sah davon ab,weil die fremden Buchhändler von einer Messe zur andern für vielehundert Guldeu Bücher in ihrcu Gewölben und Buchläden zu hinter-lassen pflegten. Er bemerkte ferner erläuternd bei Übersendung der Listean den Kaiser, daß dieobcrzeltcn" Personen nicht alle Buchdrucker,sondern mehrfach zum Teil Bttchhändler, znm Teil Buchführer seien,daß ferner unter den Buchdruckern nicht alle Privilegien hätten, weshalbdieselben denn auch am zweiten Tage (18. September) nicht wieder vordem Natsvcrordncten erschienen seien. Sodann druckten von deujeuigcn,.welche Privilegien hätten, viele Bücher für sich selbst, ohne solche Privi-legien zn erwähnen. Außerdem gäbe es auch viele von den I^pngrapdis,die für sich selbst nichts, sondern allein m<zr<zsug.rikz andern, zum Teilauch Buchdruckern, zum Teil aber auch Buchhändlern und Verlegerndruckten und die gedruckten Lxempl^ri-r denselben, sobald das Werkfertig sei, zustellten. Solche bedürften der kaiserlichen Privilegien garnicht. Endlich aber druckten viele "l^poZraxni sub ?rivi1sZio L^sKArso,welches doch nicht sie, sondern ihre Autoren auswirkten und hinter sichbehielten, damit sie repslikas eclitionöL sud ts-ii xrivilsZio, welchemDrucker sie wollten, liders zustellen möchten. Solche Unterscheidungenmüßten aber in diesem Handel wohl observiert und bedacht werden.

Von den Firmen, welche im September 1569 jenes Versprechen ge-