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uuleidlichcu Mißbrauch und der täglich mehr Überhand nehmenden Un-ordnung" ein Ende zu machen beschloß. So ernannte er denn am1l>. März 1008 eine neue Kommission, welche aus drei Mitgliedern,nämlich dem bereits in Thätigkeit befindlichen Domdcchanten Dr. Palentin ^cncht, dem I^'v, tlieol. Georg Erstenbcrger von Freheuthnrm unddem Ivio. AniL Karl Seiblin, dem Aintsnachfolger von Best in Speher,bestand. Ihre Aufgabe sollte darin bestehein
1) die Visitation „fruchtbarlich" wieder einzurichten (wie? wird nichtgesagt):
2) die auf alle» Messen in großer Menge herauskommenden hoch-verbotenen FamoSschriftcn gänzlich abzuschaffen (zu unterdrücken), damitdem Kaiser und dem heiligen Reich kein Schaden geschehe;
3) nnr die von der zuständigen Obrigkeit censicrie» und mit denNamen des Verfassers, des Druckers und Druckorts versehenen Bücherzuzulassen, zu welchem Zweck jeder Drucker, ehe er sein Gewölbe oderseinen Vadcu öffnen dürfe, die erforderlichen Nachweise, Privilegien undDrnelcrlanbniS beibringen müsse;
4) mit Hilfe von Bürgermeister nnd Rat diejenigen Bücher zu kon-fiszieren, welche zwar das kaiserliche Privilegium oder die Worte „ouiu^ra-tis, et privilogio" auf dem Titel trügen, allein ein solches nichtausgenommen hätten und dadurch nicht allein „die kaiserliche Reputationlädirtcn, sondern sich auch den gebührenden Taxen entzögen";
5) dafür m sorgen, daß die katholischen Bücher, die bisher oft in denMeßkatalogen ausgelassen worden seien, regelmäßig eingetragen würven;
6) darauf zu achten, daß die Neichskammcrgcrichts-Gcheimnisse, Rela-tionen nnd Vota nicht ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung ge-druckt, öffentlich feil gehalten nnd überhaupt geführt würden; sowie endlich
7) von allen privilegierten Büchern die dem Kaiser schnldigen Exem-plare -damals zwei) und vou den nichtprivilcgiertc» ein Exemplar ein-mfordcrn und einzusenden.
Ans 'Ansuchen der Kommissarieu veröffentlichte der Rat den Inhaltdes kaiserlichen Erlasses in einem Anschlage vom 1!>. September 1008,weigerte sich aber, ihre Visitation der Bnchgasse am 20. September zugestatten, da sie ihre kaiserliche Bestallung nicht vorlegen wollten. Erstals sie diesem durchaus berechtigten Verlangen nachgekommen waren, liehihnen der Rat seinen Arm zur Ausübung der Pflichten ihres Amts.