Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
633
Einzelbild herunterladen
 

Kapitels

Endliches Auftreten Äursochsens.

633

auch zögernd und langsamer als Friedrich IV., doch anscheinend ent-schieden vor. In der letzten Stunde muß ihn: endlich die Einsicht ge-kommen sein, daß die Sache der Lutheraner und Reformierten demKaiser und der katholischen Kirche gegenüber denn doch eine und dieselbesei und daß man sich mit vereinten Kräften wehren müßte, wenn mannicht vereinzelt unterdrückt werden wollte. Zudem standen die höchstengewerblichen Interessen dreier bedeutender Universitätsstädte auf demSpiele. Christian richtete also doch noch im eigenen Namen und als Vor-mund der Herzöge Johann Georg und August am 19. Juui 1609 eiueBeschwerdeschrift an den Kaiser. Nachdem er den mit den obigen An-gaben übereinstimmenden Thatbestand kurz wiederholt hat, erklärt er sichselbstredend damit einverstanden, daß die Neichsgesetzc gegen Libelle undFamosschriften streng ausgeführt, betheuert aber, daß solche iu seinenund seiner Mündel Landen überhaupt nicht gedruckt würden, und fährtdann fort:Alldieweil aber dieses Visitationswerk bei mir und anderenevangelischen Reichsständen, welche mit mir hierorts communiciret, fastdas Ansehen gewinnen will, als wäre obbemelte Kommission ohnesonderbaren E. K. M. Vorbewußt, sondern vielmehr auf Anstiftung undzum Behuf der unruhigen Jesuiten, den Chur-, Fürsten und Ständendes heil. röm. Reichs sammt allen Augsburgischen Konfessionsverwandtenzu merklichem Abbruch ihrer Hoheit und Reputation, wie auch wahrenGlaubens und dann den Buchführern zu großem Nachtheil ausgewirket,als bin ich unumgänglich verursacht worden, E. K. M. nachfolgender Ur-sach willen hierunter zu ersuchen und anzulangen, daß solche allgemeineVisitation, weil es ein Werk, welches beide angenommenen lisliZionWbetrifft, mit den Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs Einwilligunguud Vorbewußt hätte geschehen; auch da solches also bewilliget und ge-schlossen, also dann solche Visitation nicht allein den römischen Catho-lischen sondern auch zugleich der Augöburgischen Confession zugethanenCommissarien aufgetragen werden sollen.

Ums Andere, ob auch wohl bei jüngster Reichsversammlung von denprotestirenden Chur-Fürsten und Ständen mit großer Beschwer ange-bracht und gesucht worden, daß vermöge der zu Frankfurt Anno 1577publicirten Polizeiordnung nichts, so der christlichen allgemeinen Lehreund dem zu Augsburg aufgerichtete« Religionsfrieden ungemäß undwiderwärtig oder zu Unruhe und Weiterung Ursach gebe, geschrieben