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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Schreiben Christians II. an den Kaiser.

^Zehntes

oder gedruckt werden sollte, solches doch in diesem Visitationsmandat diß-falls gar nichts, sondern alleine der verbotenen Famosschriften Erwähnunggeschehen, welches denn die jetzigen <üommissg.rii sonder Zweifel auf dieevangelischen Theologen und andere Leute, welche wider die römische Kircheetwas haben ausgehen lassen, müssen ziehen und a.eoonulldäii-en werden.

Über dieses und fürs Dritte ist den Oommisgariis Ig-tissimA xo-tssws, die Inquisition , Confiscation und Bestrafung sins resxsowvorzunehmen eingeräumet worden, da dock oben angezogene Polizeiord-nung klar besaget, daß der ordentlichen Obrigkeit jedes Ortes die Ver-brecher zu strafen, nachgelassen sein oder im Fall des Verbleibens derKayserliche Fiskal zu procediren Macht haben solle.

Und weil endlichen sich auch die Buchdrucker und Händler meinesTrachtens nicht unbillig beschweren, daß unangesehen sie nicht allein mitglaubwürdiger Anzeige, wie und welcher Gestalt ihnen die Bucher zudrucken erlaubt worden, sie geführet, sondern auch allbereit sie contra,^ustitia.« rkZuls.8 et vurickinaruiQ privilsZia jedes Buchs ein Exemplarohne allen Unterschied der Fakultäten, damit ja die Jesuiten stattlicheBibliotheken errichten konnten, umsonst ausantworten sollten, welchesdenn zu ihrem sonderlich großen Schaden und Nachtheil, auch zu derOrts-Obrigkeit Präjudiz und im ganzen römischen Reich zu einer Neue-rung und Einführung gereichen wollte, als habe ich nicht unterlassen,solches E. K. M. zu erkennen zu geben.

Und gelangt an E. K. M. mein allerunterthänigstes Bitten, E. K. M.wolle meine und anderer Chur-Fürsten und Stände des Reichs Unter-thanen, von Buchdruckern und Händlern mit diesen Visitationsmandaten,darbeh zugemutheten Postulaten und bedrohlichen CommunicationenAllergnädigst verschonen, es bei voriger deßhalben aufgerichteten Polizei-ordnung bewenden und hingegen das Mandat gänzlich cassiren und diesAlles bis zu einer künstigen allgemeinen Reichsversammlung verschobenund eingestellt sein lassen."

Unterm 19. Juli 1609 ließ der Kurfürst die sächsischen Buchhändlerdurch den leipziger Rat und die Universitäten Wittenberg und Jenadahin bescheiden, daß seine Beschwerde an den Kaiser abgegangen sei,und ihnen auferlegen, daß sie,wenn in Zukunft von den vermeintenCommissarien etwas Weiteres gesuchet und bei ihnen gemuthet odereinig Exemplar gefordert würde, sich mit Glimpf entschuldigen und