Kapitels
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auf die Jntercession des Churfürsten bei der Kayserlichen Majestät undhoffentlich gewirige Resolution referiren und auch was künftig deß-wegen weiter fürlauffen mochte, jedes Mal berichten sollten" In ihremDankschreiben vom 14. August 1609, welches sie kurz vor der Ab-reise zur frankfurter Herbstmesse absandten, baten die Buchhändler ihrenLandesherrn, er möge den ihnen erteilten Bescheid auch dem Rate zuFrankfurt notificieren, damit „wir für unsere rechtmäßige Declinato-rien genügsamen Schein haben, dabei vom Rathe ohne Weitläufigkeitengeschützt und also Anderen ehrlichen Handelsleuten gleich, bei kayser-lichen Privilegien der Messen, ja bei aller Völker Rechten, daraufdie Commercien, Handel und Wandel bestehen, gehandhabt werdenmögen". Diesem Wunsche hatte der Kurfürst schon am 17. Juli, alsoan dem Tage entsprochen, an welchem er im Interesse der beschwerde-führenden Buchhändler an den leipziger Rat geschrieben hatte. Ertrat in diesem aus Eibenstock datierten Schreiben energisch für die Rechteseiner Unterthanen ein, bestritt mit den bereits geltend gemachten Grün-den der Bücherkommission die Berechtigung zu ihrem Borgehen und er-klärte, daß er eben wegen deren Unrechtmäßigkeit seinen Buchhändlernverboten habe, den Anordnungen der Kommission Folge zu leisten.Namentlich aber sprach er dem Rat darüber sein Mißfallen aus, daßman auf den frankfurter Messen vorzüglich die lutherischen Buchhändlerbelästigt, und nicht allein Freieremplare von Büchern, sondern auch derenRevision und Censur beanspruche, nachdem in Sachsen alle gesetzlich er-forderlichen Förmlichkeiten erfüllt worden seien. Er wünsche und habeein Recht zu verlangen, daß sich der Rat der sächsischen Buchhändlerannehme und sie in Zukunft vor derartigen Zumutungen schütze, damitsie ihren Handel ungehindert treiben könnten. Am Schlüsse seinesSchreibens bemerkt der Kurfürst, daß er sich gegen diese unerhörte Neue-rung beim Kaiser beschwert habe und daß er dem Rat die Antwort,welche nicht anders als günstig ausfallen könne, ihrer Zeit mitteilenwolle. Dieses Schreiben wurde, wie ein Kanzleivermerk sagt, in derHerbstmesse 1609 durch etliche Wittenbergische, Jenische und Leipziger Buchführer auf dem Römer präsentirt". Ein Bescheid darauf findetsich in den frankfurter Akten so wenig, als die Antwort des Kaisersauf die kurfürstliche Beschwerde im dresdener Archiv. Indessen hattediese doch die gute Folge, daß man fürs erste die protestantischen