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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Vorlni-fiaer Widerstand des Ratö.

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nicht feststehe, ob die Töchter Kopfs ein Privilegium für die gedachtenLIussss" hätten. Wenn nnn auch in frühern Jahren von den Konmiissaricukaiserliche LtonfiSlationSrcskripte erwirkt worden seien, so sei dadurch dochdein Rate nichts an seinem Stand nnd seinen Gerechtigkeiten benommenworden, venu früher hätten ihm die Kommissare die zu konfiszierendenSchriften namhaft gemacht nnd ihn gebeten, die Buchhändler zur Redezu stellen und solche Sachen zn unterdrücken; ja der Kaiser selbst habezuweilen au den Rat geschrieben uud ihm angesonnen, gegen seine Bür-ger nnt Konfiskation vorzugchen. Die Herren Hagen und Bendcrhätten so wenig Recht, gegen frankfurter Bürger ohne Vorwisscn ihrerObrigkeit einzuschreiten und sie in Handgelübde zu nehmen, als er, derRat, sich bcigeheu lasse, sich in die kaiserlichen Befugnisse der Privilcgien-crteilung zu mischen. Und weil er dergleichen starke Erinnerungen undLcrwcisc uicht verschuldet, auch nie zuvor dergleichen erfahren odergehört, so würden die Herren ersucht, kalvsin in g-lieng-m massemferner uicht einzubringen, die Stadt bei ihren Rechten nnd Gerechtig-keiten vielmehr rnhiglich verbleiben zu lassen, während die kaiserlicheHoheit und Präemiueuz am besten durch die Städte und Mitgliederdes Reichs konserviert und gchandhabt werde.

Der junge Kaiser fand es diesmal denn doch noch für gut, dieRechte des frankfurter Rats wenigstens formell zu schonen, denn in demPatent, welches er am 3. September 1637 an Hagen und Bendcr alsKommissarien für die privilegierten Bücher ausstellte, räumte er ihneukeineswegs das von ihnen geltend gemachte Recht des selbständigen Vor-gehens ein, sondern wies nur den Rät an, ihnen mit Arresten und andernEretUtiousmitteln au die Hand zu gehen. In der Sache selbst aber gabder letztere doch nach, indem er den Kommissaricn die Genehmigung zumEinschreiten anfangs nur ausnahmsweise versagte und ihnen sogar gestattete,zugleich im eigenen und in des Rats Namen selbständig zu verfahren. Trotz-dem waren die Kommissarien schwer zu befriedigen. Sie beklagten sichnamentlich im letzten Jahrzehnt des Kriegs vielfach beim Kaiser, daß derRat ihre Schritte dnrch passiven Widerstand vereitele, so daß 1640, 1643und 1647 wiederholte Ermahnungen zur energischen Hilfeleistuug au ihuergingen. Noch 1650 beschwerte sich Hagen , daß der Rat infolge desÜbergewichts der schwedischen und französischen Waffen nicht dazu zubringen gewesen sei, bei Exekutionen hilfreiche Hand zu reichen. Man