Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
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Kapitel.)

Beanspruchung dcr Jurisdiktion iu Pnvileqiensachcn.

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frankfurter Buchdrucker Anton Hunnn ein größeres Wert des berühmtenJuristen Johann Oldendorp :?rÄvtic!Ä A-etionuul koreiiLium -j-dsolu-t-issima", gcivöhnlich alslül^sks 01dsncloipii" citiert, drucken lassen. ^Die Töchter des frankfurter Verlegers Peter Kopf behaupteten, ein kaiser-liches Privilegium auf dieses Wert zu besitzen und erwirkten auf Grunddieser Angabe die gerichtliche Beschlagnahme des Hummschcu Druckes.Die Büchcrkommissare Hagen und Bcndcr verlangten in dcr Fasteumesscdes Jahres 1637 vom Rate, daß er ihnen die mit Beschlag belegtenExemplare ausautworte, forderten den Humm ohne nur dessen zustän-diger Behörde, dem Rate, Anzeige zu machen vor sich uud nahmen ihnin eine Geldstrafe von 1000 Thalern. Die bereits gedruckten Exemplarewaren vorläufig in Humms Verwahrung geblieben, wo sie am 18. April1637 von Hagen und Bcndcr kraftdes ihnen anbefohlenen perpetuirteukaiserlichen Commissariats" konfisziert wurden. Sie rechtfertigten sicham 30. April in einer ausführlichen Denkschrift und hoben hervor, daßdcr Kaiser nicht beabsichtige, in die Rechte und Gerechtigkeiten dcr Stadtirgend welchen Eingriff zu thun; dagegen sei die Ertheilung, von Jm-pressorien und Privilegien ein aus dem Brunnquell aller Guadcufließendes kaiserliches Regal, weshalb denn auch dem Kaiser ausschließ-lich, und nicht mit Andern tonkurrirend, die Kognition über die Wahrungdieser Privilegien gegen Übertreter zustehe. Somit habe der Rath sichaller Einmischung in Privilcgiensachen zu eutschlageu und höchstens alslQagistraws looi auf crgangene Aufforderung hin hilfreiche Hand beiVollziehung kaiserlicher Befehle zu leisten, wie er denn auch zur Arrest-anlage nicht befugt gewesen sei.Er solle also von seiner unbefugten An-maßung abstehen, das Rcichöoberhaupt in seinen hohen Regalen nichtturbiren auch rsiQ sacr-un nicht touchircn, sondern die mehrgedachtcnvon uns, den Bücherkommissarien, confiscirten Exemplare Oldendorpssofort verabfolgen und die kaiserliche Majestät in ihren M-idus wideruraltes Herkommen nicht hemmen". Der Rat gab diesmal denBücherkommissarien auf ihre ermüdend lange und unbegründete Aus-führung eine schneidige und kurze Antwort. Er schrieb am 22. April 1637durch seine Kanzlei, daß sich die Kommissaricn bei ihm überhaupt nochnicht legitimiert hätten, Ferdinand II. war am 25- Februar 1637gestorben daß der Rat in allen Arrestsachen privilegiert sei, daß dieSache aber in Frankfurt ausgetragen werden müsse, weil es noch gar