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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Unbesonnene Gefügigkeit des frankfurter Rats.

fZehntes

empfindlich geschädigt werden, somit auch der Wohlstand der Stadt be-deutend leiden würde. Gleichwohl wagte er nicht energisch vorzugehen.Aus Furcht,Jhro Kaiserlichen Majestät höchsten Authorität zu nahezu treten", beschloß er nämlich am 21. September 1628, den Anschlagim eigenen Namen zu machen, Er gab ihm folgende Fassung:ImNamen der Rom. Kayserlichen Majestät vernichten und verbieten Wirgänzlich hiernächst unten angemeldete Bücher in gxsois Allen und Jeg-lichen weß Standes, Hoheit und Wesens dieselbige sein mögen, hiermiternstlich anbefehlend, daß der» keiner gedachte Bücher hinfüro entwederim Druck ausgehen lasse, lese oder sonsten aus wasserley Gestalt beisich aufzuhalten unterstehe, sondern alle obberührte Bücher Uns sobaldnach eingenommener dieses gegenwärtigen veeiöti Wissenschaft, so derenbei sich haben werden, offenbarlich vorzuzeigen und einzuhändigen hier-mit verpflichtet sein sollen." Es folgen dann die Titel von zwölf Büchernin französischer, italienischer und lateinischer Sprache, die fast alle gegendie Jesuiten uud die Kurie gerichtet waren; darunter z. B. 'l'ractalusiuseriptus: Oisoorso clsl (Ziovanni Uariki-uii. KiöLuita, Lpagnnolv,intoiiio Ä Franck' srrori, clis sono nslla, lorm^ äel govorno, cle iKiesuiti; Oorninioi Laucli Orationss; I^exicoii l^tiilologiLum pru.v-eixus Lt^rnolDZivuin, autoriz Natliia Nartini» in Lvolti, Liöineni-i(was hat denn der bremische Lehrer mit seinem Lexikon verbrochen?);Uiso6l1a.ns»ruiQ ^neoloZieoimn lidri tres.

Frankfurt also beanspruchte nicht mehr, wie es gemußt und gesollthätte, die ausschließliche Entscheidung über seine eigenen Angelegenheiten,sondern war zufrieden, wenn es iin Schlepptau der Bücherkommissarenachrücken durfte. Seine völlige Unterwerfung unter den Willen desKaisers war nur noch eine Frage der Zeit, nur aufgehalten in denfolgenden Jahren durch den zeitweisen Triumph der schwedischen Waffen.Von 1630 bis 1636 kommt deshalb in den Akten auch kein Verbot,keine Beschlagnahme, ja nicht einmal eine Anfrage oder Anzeige derBücherkommissare vor. Sobald aber der schwedische Kriegsruhm zu er-blassen aufängt, beginnen auch die alten Maßregelungen in Frank-furt wieder, und schon das Jahr 1637 bietet die willkommene Gelegen-heit, den Rat in allen wichtigen buchhändlcrischen Fragen beiseite zuschieben.

Der Buchhändler Wolfgang Endter in Nürnberg hatte durch den