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Hi>m»fschm»bcn der Zahl dcr Pflichtexemplare.
lZehnteS
Verlustes des Privilegiums. Auch Ferdinand II. ließ es anfangs inseineu Patenten vom 1. Oktober 1621 und 30. März 1622 bei diesen dreiExemplaren bewenden, welche ihm nach dem ausdrücklichen Inhalt derkaiserlichen Privilegien gebührten, verlangte aber, daß dieselben einschließ-lich der Frachtunkosteu bei Strafe der Sperrung der Gewölbe, auch Kon-fiskatiou und Verlust aller ueueu Werke unfehlbar an Hagen eingeschicktWürden. Zwei Jahre später aber wurde diese Zahl nicht mehr für gc-uügeud befunden. Am 26. August 1624 befahl der Kaiser allen Buch-händlern, nicht allein die herkömmlichen drei Exemplare privilegierterBücher frei an die Hofkanzlei zu liefern, sondern auch zur Bermchmngder kaiserlichen Hofbibliothck von allen neuen Büchern, sie seien privi-legiert oder uicht, und gedruckt, wo sie wollten, eins, „wie solches anderePotentaten auch praeticireu thäten"; zugleich aber wurde dem frank-furter Rat befohlen, zur Erzwingung dieser Maßregel eventuell demBüelierkommissar mit der Exekution behilflich zn sein. Am 28. Januar1625 wurde dieser Befehl, vier Exemplare abzuliefern, fast mit denselbenWorten wiederholt. Trotzdem waren die Buchhändler „ruorosi iu dcrEinseuduug dcr schuldigen Bücher" und mußten immer vou. ueucm, wieam 26. April 1629, 4. Juli 1640 und 19. Oktober 1648 bedeutet wer-den, die beanspruchten vier Exemplare an der St. Lconhardstirche, derAmtswohnung Hagcns, abzuliefern. Aber das half nur wenig; nur ver-einzelte Buchhändler kamcu ans freien Stücken und ohne Zwaug deuselbst übcruommcuen Verpflichtungen nach. In den Jahren 1638 bis1648 trafen nach Ausweis dcr wiener Akten uur wenige Sendungen(1640, 1641) bei Hofe ein, ja Hörnigt behauptet sogar in einem Be-richt vom 8. Mai 1649, daß nach Angabe des kaiserlichen BibliothekarsRechperger vom 4. April 1639 bis zum Mai 1649, also iu 10 Jahren,„nicht ein einziger Autor weder euru noch adsc^us xrivilsZio La<^r<zo"an die kaiserliche Bibliothek übersendet worden sei. Bei solcher Sachlagehebt es denn auch Hagen , als im Dezember 1648 Hcuuiug Große'sErben iu Leipzig um die Erneuerung eines Privilegiums einkamen, rüh-mend und die Bitte empfehlend hervor, daß die Bittsteller „skruper cksdi-tarn oKsäisntig.ui s^oras Nas. eonstantsr extridusrunl".
Offenbar, nm die Buchhändler wenigstens etwas williger zu machen,nahm man damals von der Sendung dcr Pflichtexemplare nach Wien auf Kosten der Verpflichteten Abstand und wälzte dagegen diese Fracht-