Kapitels
Kamps und Streit um dieselben.
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tosten auf die Schultern Hagenö ab, worüber letzterer schon im Jahre1631 lamentierte, sie aber erst im Jahre 1649 in der Liquidation überseine von 1619 bis 1648 gemachten Auslagen (1043 Gulden) verrechnenkonnte. Bei dieser unwesentlichen Erleichterung behielt es jedoch nurbis unmittelbar nach dem Kriege sein Bewenden. Schon 1662 beschwerensich die Buchhändler wieder über die großen Kosten, welche mit der Ver-sendung in die Residenz des Kaisers verbunden seien. „Dem Pfundnach zu rechnen", sagen sie, „wie wir es bezahlen, müssen wir von jeg-lichem Zentner 20 Gulden erlegen, da man hingegen solche (Bücher)umb ein weit und viel Geringeres dahin bringen kann. Wohinzu kommt,daß die Lymmissarii ans bloßem Wahu und der Sachen nnbcrichtsamevor Eröffnung der Läden eine Dcsignation der fremden nnd newen Bücher,vor Ansgang der ersten Wochen aber die Licfferung der Excmplarieubegehren nnd daranf oder nach Gelegenheit vff verwirkte Straff dringenwollen."
Es folgte eine weitere Steigerung der Belastung. An: 16. -März1650 nnd 31. August 1651 verlangte der Kaiser zum ersten nnd am9. März 1654 zum zweiten mal fünf Freiexemplare von jedem privi-legierten und eins von jedem nichtprivilegiertcn Bnche. Welchen Wertman bei Hofe auf die pünktliche Einlieferung derselben legte und wiewenig regelmäßig dieselbe erfolgte, das beweist die Thatsache , daß innerehalb der nächsten sechs Jahre von 1655 bis 1661 nicht weniger alssechs kaiserliche Befehle, und zwar am 4. September 1655, 11. April 1656,7. Augilst 1658, 24. März 1660, 30. März 1661 und 6. Sep-tember 1661, darüber ergingen. Diese Erhöhung in der Zahl der zuliefernden Exemplare scheint auf dem Verlangen des Reichskammerge-richts zu Speher zu beruhen; dasselbe hatte am 30. Juli 1650 vonjedem in Deutschland erscheinenden privilegierten Buche — von deinausländischen Verlage nicht — ein Exemplar für seine Bibliothek be-ansprucht.
Der frankfurter Rat suchte auch jetzt wieder durch scincu Erlaß vom27. Januar 1657 dcu kaiserlichen Mandaten Nachdruck zu verleihe»;allein die Buchhändler wußten sich dennoch der ihnen auferlegten Ver-pflichtung, wo sie nur konnten, zu entziehen, oder sandten nur Schriften„von geringen nnd kleinen antnoribus ein", während „was hauptsäch-liche Bücher seyn, zurückblieben und zu dem Ende ganz änlose ans dem