654 Ansprüche für dcn Knrfürstw von Mainz >md dm Büchcrrouunissar. ^Zehntes
Kataloge gelassen ivürdeil".^ Darauf deutet auch Kaiser Leopold hin,als er sich am 4. März 1662 — mid fast wörtlich cbeuso am 3. Okto-ber 1684 — vou neuem darüber beschwerte, daß die Buchhändler ihmentweder gar leine Pflichtexemplare einsendeten, oder nur „solche schlechten.ut,tim-k8, so des Fuhrlohnö nicht werth". Aber nicht genug mit dieserBeschwerde au den Rat; er ließ zugleich, mit Beisciteschiebnng des letz-tern, an der Dcchanci zu St. Leonhard ein gedrucktes Patent anschlagen,in welchem er znr Abstellung dieser Mißbrauche bei Strafe von sechsMark lothigeu Goldes, uicht weniger Sperrung der Büchcrgcwvlbe,Konfiskation sämtlicher Lagervorräte und Ersatz der verursachten Kosten,nnter andern? befahl, „von allen neuen, auf der frankfurter Messe zumVerkauf gebrachten Büchern an deu kaiserlichen Büchcrkommissar stetsohne Aufforderung die für die kaiserliche Bibliothek bestimmten Exemplareabzuliefern". Damit dies aber besser geschehe, habe jeder Buchhändlervor Beginn der Messe dem Büchertommissariat ein vollständiges Ver-zeichnis seiner nenen oder neu aufgelegten Bücher, seien sie eigener oderKommissionsverlag, vor Schluß der ersten Meßwochc zu überreichen.Wer es versäume, habe in der zweiten Meßwoche die doppelte Anzahlzu entrichten; die verschwiegenen Bücher seien aber oo ipso zn konfis-zieren.
Die Steigerung der Leistung nahm aber noch weitern Fortgang.Im März 1678 hatten sich die einheimischen und fremden Buchhändlerbeim frankfurter Rat darüber zu beschweren, daß ihnen der Büchcrkom-missar Sperling nunmehr noch ein sechstes Pflichtexemplar für denKurfürsten von Mainz und eiu siebentes für den jeweiligen Bücher-kommissar abfordere. Der Rat, welcher gleichzeitig selbst beim KaiserBeschwerde zn führen hatte, beschied die Buchhändler dahin, daß sieihre Notdurft bei diesem direkt einbringen sollten, alsdann wolle mansich ihrer zugleich auf gebührendes Ansuchen intsl-osäsnäo annehmen.Die Buchhändler erhielten jedoch keinen Bescheid, obwohl sie näher aus-führten, „daß alle Handlungen darnicderlägen, Papier, Frachten uud an-dere Unkosten weit höher im Preise ständen, als Abgang und Vertrieb derBücher sich beliefen, also und dergestalt, daß bei so gestalten wahrhaftenvirvumswiitisn und da der Buchhandel mehr beschweret werden sollte,röipuizlieg.s litsr^riae, worinneu sn-lus pudliea dependire, kein geringerAbbruch geschehen dürfte". Noch 1690 war diese Beschwerde Unerledigt