Planmäßiges Vorgehen der Hofburg,
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Einsetzung der Kommission klug berechnend eingeleitet hatte, siegreich zuEnde führen und ihren Sieg rücksichtslos ausbeuten. Das gelang ihrdenn auch vollständig, wenngleich ihr freilich der Kampfprcis schließlichwie Schnee in der Hand zerrann. Frankfurt aber mußte den Kelchseiner Selbsterniedrigung bis auf den letzten Tropfen leeren, wobei nurzn beklagen ist, daß das protestantische Deutschland mehr oder wenigersein Unglücksgenosse wurde. Im Wesentlichen war die Niederlage schonmit dem Ablanf des Jahrhunderts so gut wie entschieden.
Zunächst ließ es sich der Bücherkommissar Hörnigk besonders ange-legen sein, stets künstliche Zwistigkeiten zwischen Kaiser und Rat da znschaffen, wo in der That keine Veranlassung dazu vorlag, den Rat alsungehorsam zu verdächtigen nnd so hinzustellen, als sei lediglich seinböser Wille schuld daran, wenn der Buchhandel nicht seinen geordnetenGang nähme und wenn die Befehle des Kaisers leine Beachtung fänden,namentlich aber wenn die für den letztern bestimmten Freiexemplare aus-blieben. Vorwände zur Anklage waren immer vorhanden, denn Hörnigkbrachte — bald diesm, bald jenen Punkt mehr betonend — drei inWien besonders schwer ins Gewicht fallende Anklagen vor. Demgemäßverhehlt denn auch der Kaiser fortan den, frankfurter Rate sein Miß-fallen darüber nicht, daß er dem unerlaubten Nachdruck der mit kaiser-lichen Privilegien erschienenen Bücher nicht steuere, daß er die dem letztenFriedensschluß und andern Reichskonstitntivnen zuwiderlaufenden Famos-bücher, Pasquille und Scartequen nicht unterdrücke und daß er nichtenergischer auf Ablieferung der schuldigen Pflichtexemplare bestehe, sowieendlich daß er dem Bücherkommissar bei seinem Einschreiten nichtsofort hilfreiche Hand leihe. Diese Vorwürfe kehren oft mehreremalin einem nnd demselben Jahre wieder, sei es einzeln, sei es vereinigt.Hörnigk hatte ein sehr naheliegendes Interesse daran, sie nicht erkältenzn lassen, vcnn solange sie in der Lnft schwirrten, so lange seinen, desübereifrigen Konvertiten, Insinuationen geglaubt wurde, konnte er umso rücksichtsloser gegen den Rat vorgehen. Zwar bot dieser in Wirk-lichkeit gar keinen Anlaß zn Klagen und Verdächtigungen; im Gegenteil,er war gar zu ängstlich und setzte, worauf schon wiederholt hingewiesenwurde, dem Kaiser nicht einmal den durch die Rcichsverfassung ihm er-möglichten Widerstand entgegen. Höchstens schwingt er sich, wie z. B.20. März 1655, zu dein Einwand auf, „daß den Obrigkeiten jedes