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Gegenvorschläge der leipziger Buchhändler.
^Zehntes
Obgleich es somit nicht möglich sei, zu einer bestimmten Taxe zugelangen, erklärten sie sich doch zur Annahme folgender Punkte bereit:In Zukunft solle „1) der gemeine Truck auf gemein Papvier das ^IpAu,-Kot vor 4 gr. angeschlagen werden. 2) Was beßer Pappier, auch kleinereoder unterscheidliche Schriffteu helle, könnte nach Proportion der Kosten,das ^.lpnadot pi'o 5. 6. oder meyer Groschen tg-xiret werden, dir^utlioroii, rocorapons, privilogion- und (^onsur-Kostcn ivürden auchdazu gerechnet. 3) Könten ein paar Buchhändler erwehlet oder auch vouder Obrigkeit dazu ernennet werden, welche ieder Zeit die l'lrxa, nachProportion der Kosten einrichteten. 4) Die Widerspenstigen, so etwannin Meßcn hicher handelten, könten durch Zwang der Obrigkeit, in be-dürfenden Fall, darzu angehalten werden. 5) Könten, oder müsten,vermittelst Dero Keyserl. May: weswegen umb allerunterthenigste In-toroessionirlos an Churf. Durchl. gehorsambst anzusuchen, zu Franck-furt am Meheu die 1».x^ auf dergleichen Art eingerichtet werden. 6) Sodann wolten wir mit dem, In der alten Tax-Ordnung zugclaßenen ge-winn, 5 oder 6 gr. auf Jedem ausländ. Guldeu Wohl und gerne zu-frieden seyn." Die Kommissare möchten nun bei dem Kurfürsten dahinintervenieren, daß den erwähnten (srg.vaininidu8 abgeholfen, „insonder-heit aber die Pappiermacher, Trukker, Lonsoros" auch iu den Schrankenund bei der Billigkeit gehalten, der Nachdruck gänzlich abgeschafft, einJeder bei seinen Privilegien erhalten, und diejenigen Privilegien, welcheeiner Handlung entfremdet wären, derselben wieder zugewendet würden;daneben müßte der Buchhandel weder Buchdruckern, noch Buchbindernoder andern „die darbey nicht her kommen", erlaubt, das Hausierenverboten, auch den Fremden fernerym 4tur in der ersten Meßwochemit „vergattirten" Büchern (Sortiment) zu handeln gestattet und die-selben ebensowoyl zu Leipzig, wie zu Frankfurt a. M. zu einer gewissenTaxe angehalten werden.
In einein Berichte an den Kurfürsten vom 11. April 1668 — solange dauerte es, bis die Bücherkommission zu einem solchen gelangte —spricht sich dieselbe uun dahin aus, daß es trotz der angegebenenGegengründe bei der Taxordnung von 1623 bleiben tonnte, daß auchdie Buchhändler dabei zu bestehen vermöchten, nur wäre es nötig, daßder Kaiser um eine gleichmäßige Anordnung für Frankfurt gebeten würde,weil sonst auch in Leipzig kein Erfolg zu erwarten wäre. Übrigens sei