Druckschrift 
Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
Entstehung
Seite
686
Einzelbild herunterladen
 

686 Vorschläge und Erklärungen der nichtsächsischen Buchhändler. sZehnres

Palleu umb einer tsrti-, wo es aber gar auf schön Post Papier odermit der uolixareMs, etwa auf daß Höchste der halbe theil darauf ge-schlagen werde,

7) Und weilen also die Bücher den Pallen nach wohlfeiler ange-schlagen werden, so müste man sich des ra-Kaw oder abzugs halber ver-gleichen, und forthin nicht mehr als 5 ra-Kats gegeben, gegen baarebezahluug aber 6 fl. gelaßen werden."

Dieser Eingabe war ein Schreiben, datiert Leipzig 15. Oktober 1668,und unterzeichnetSämbtliche nacher Leipzigk handelnde Buchfiihrer"beigefügt gewesen, welches der Büchcrkommissiou durch das Oberkonsisto-rium mitgeteilt wurde. Die kleine Anzahl der im Jahre 1668 dieLeipziger MichacUsmesse besuchenden Buchhändler bclief sich auf nur 16,nämlich Friedr. Arnt von Bautzen, Christian Bergen von Dresden ,Gg. Bcuter von Freiberg , Joh. Cundisius von Görlitz, Veit Jak. Drescherund Esaias Felgiebcl von Breslau, Joh. Liedcrwalt von Magdeburg ,Mart. Müller von Naumburg, Joh. Michel Pabst und Oelert Schuh-macher von Wittenberg, Christian Saar von Erfurt , Joh. Stern vonLüneburg, die Frankfurter Simon Beckstein, Joh. Beyers Diener undThom. Mathias Götze und Paulus Fürst von Nürnberg . Es wird indiesem Begleitschreiben ausgesprochen, daß eine Büchertare nur danneingeführt werden könnte, wennmit Zuziehung des Raths zu Frankfurt !)am Mahn und der daselbst vorhandenen Buchführer, welche Ew. Churf.Durchl. Jahrmärckte in Leipzig ! nicht besuchen, vor allen Dingen denenAusländischen Buchführern, welche aus freMbden Königreichen und Herr-schaften ihre Buchwahren Jährlichen nach Frankfurt !) am Mahn auf dieMärckte daselbst zu feihlen Kaufte bringen, und solche aus das theüerstean Uns verhandeln, ein billiger und leidtlichcr Preiß, wie sie ihre bücherin dem Heil. Röm. Reich verkauften sotten, gemacht werde. Denn wosolches nicht geschieht, So ist es nicht möglichen, daß wir die bücherwohlfeiler geben können, alß wir sie selbst von denen Außländischenbnchführern erhandeln und annehmen müßen, daß uns ein oder dasandere sxsmxlar liegen bleibet, und zu maeulawr wird".

Nach Empfang dieser Mitteilung richteten dann die Kommissare am6. November 1668 ein anderwcites Schreiben an den Kurfürsten, worinsie sich ans das in ihrer Eingabe vom 11. April dess. Jahres Gesagtebezogen und nochmals hervorhoben, daß es bei der Tarordnung von