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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Kapitels Der ÜüN c^ibt wieder nach. Vorschläge der sroiiksurter Buckjhändler. 701

Die vom 14. August datierte kaiserliche Autwort suchte dcu Rat zuberuhigen und erklärt: die Kommission sei aus keine Inquisition odersolche Dinge gerichtet, durch welche der Jurisdiktion des Rats präjn-diziert würde; der Zweck sei nur, den zerfallenen Buchhandel durch zu-längliche gütliche Mittel zn rcstanrieren. Da solches zur Beförderungdes dorii Mdlioi gereiche werde der Rat angewiesen, die Seinigen znrRespizierung der kaiserlichen Kominission mit Nachdruck anzuhalten. SeinerGewohnheit nach fügte sich denu der Rat auch schleunigst; er ließ diesämtlicheu frankfurter Buchhändler durch seine Deputierten alles Ernstesauffordern uud ihnen anbefehlen, nicht allein die kaiserliche Kommissionzn respizieren, sondern auch zur Beförderung derselben, noch ehe dieMesse eintrete und die fremden Buchhändler ankommen würden, zusam-menzutreten, die vorgeschlagenen Mittel zu beraten nnd sich darüber znvergleichen, welche Punkte sie dauu entweder den fremden Buchhändlernvorhalte^ oder der Kommission übergeben sollten, damit man ihnen des-halb keine Nora, oder lünlxm beimesscn könnte.

Dieser Beseht war die Veranlassung, daß die frankfurter Buchhändleriu der That behufs einer zu erzielenden Einigung zusammentrarcn. Abertrotz- mehrerer Konferenzen vermochten sie, wie sie an den Rat berichte-ten, nicht zu der Überzeugung zu gelangen, daß der zerfallene Buchhandeldurch Setzung gewisser Schranken in eine sonderliche Aufnahme gebrachtwerdeu könnte; sie erklärten es vielmehr für zuträglicher, wenn es bei denbisherigen Freiheiten, die alle Handlungen ohne Unterschied genössen,sein Verbleiben behalte. Daneben hätten sie sich aber über einigePunkte geeinigt, welche den Mcßfreiheitcn nicht widersprächen uud diesich auch die Buchdrucker, Buchbinder u. a. gefallen lassen könnten.

Diesem von sämtlicheu frankfurter Buchhändlern, mit Ausnahme vonKaspar Wächtler und Gottfried Seyler, unterzeichneten Übereinkommenvom 2. September 1669, denBereinigten Punkten", lag die Hart-tnngscheRene Ordnung" zu Grunde; es enthält jedoch folgende Ab-weichungen:

Abschnitt: Buchtrncker, Absatz 2 hat folgende Fassung erhalten:Deß-gleichcn sollen sie die Zahl der Aufflöge, so Buchhändler bey Ihnen truckenlaßen, völlig lieffern, Kein einziges Lxemnllu', ohne des Verlegers ronsons,vor jenmnt zuschießen, weder vor dem .Vutlwr selbst oder sonsten vor jeman-den, sondern es solle» alle übrige t^xeiniililria, so aus den Zuschuß Büchern