Kapitels Anzeichen einer Wandlung m den Vctricbsformen des Buchhandels. 733
vorbereitende Wandlung in der Art des geschäftlichen Verkehrs der Buch-händler untereinander, welche dabei schwer ins Gewicht fällt. Esmehren sich nämlich die Anzeichen, daß sich dieser letztere von seiner Ge-bundenheit an die Messen, d. h. an diese allein, zu lösen anfängt.Laugsam und allmählich beginnen die Meßplätze sich aus Kauf- undZahlungsstätten, die den gesamten internen Verkehr des deutschen Buch-handels in sich selbst beschließen, zu Kommissions- und Abrechnungs-plätzen umzugestalten, beginnt der Changeverkehr seine sonst ausschließ-liche Herrschaft zu verlieren und in den Hintergrund zu treten. DasBedürfnis eines schnellern Vertriebs, namentlich auch der wieder iu un-gemessener Weise anschwellenden ephemeren Litteratur läßt die um zwei-malige Geschäftsvermittelung im Jahre als ungenügend erkennen- die„Verschickung" der Bücher, die Versendung pro ^ovilaw beginnt sichzu entwickeln und sich neben dem festen Rechnungs- und Ehaugcver-kehr herauszubilden.
Aber für solche Zeichen der Zeit hatte die kaiserliche Bücherkommissionlein Auge; sie hatte ebenso wenig ein Verständnis für das sich steigerndeMißbehagen im Gesamtbuchhandel, das ja schou in den langjährigenVerhandlungen über die Büchertaxe immer deutlicher und schärfer her-vortritt. Es ist nicht mehr allein der Nachdruck, der den Gesamtinhaltder Klagen der Buchhändler ausmacht, es sind die Klagen über innereSchäden und Gewerbebeeinträchtigungen, welche sich in den Vordergrundzu drängen beginnen. Znr Beseitigung dieser innern Schäden sind dieBuchhändler bereit ein Abkommen zu treffen, eine Vereinigung zu bilden,ein Abkommen, dessen Grundzüge ja auch, wie gezeigt, wenigstens denAnstoß zn einer Art von frankfurter Lokalverein gaben. Und diese Ver-handlungen der sechziger und siebziger Jahre hatten Samenkörner gesteckt,Gedanken an Selbsthilfe und Association geweckt und Erinnerungen zu-rückgelassen, die langsam aufkeimten, wenn auch späte Früchte zeitigten.Die Akten der sächsischen Bücherkommission in Leipzig enthalten denHinweis auf das Faktum, daß im Jahre 1696 die Gründung einesBuchhändlervereins geplant worden ist, leider aber auch nur den nacktenHinweis darauf; die darüber sprechenden Akten aufzufinden, ist bis jetztnoch nicht gelungen. Zur Förderung derartiger Bestrebungen die Handzu bieten, war die kaiserliche Bücherkommission natürlich nicht die geeig-nete Behörde: für sie waren nur Preßpolizei, Pflichtexemplare und Bücher-