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Theorie vom geistigen Eigentum inauguriert.
sElftes Kapitel.)
Kds vom Autor erworben. Und es wird damit, wie das ausdrücklichin einem kursächsischen Reskrivt vom 4. Juli 1798 hervorgehoben wird,das Recht der ausschließlichen Vervielfältigung auf ein vom Autor er-worbenes Eigentum an dem Geistesprodukt zurückgeführt und somit dieTheorie vom geistigen Eigentum, welche so lange Zeit in Deutsch-land geherrscht, hat, gewissermaßen inauguriert.