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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Rcichs-Prcßvcrordmmgen.

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den, darinu jc länger jc mehr nicht allein die ringerc Personen durch lang-müthiges der Obcrkeiten Zusehen, sondern auch sie die Obrigkeiten zugleichauch andere Churfürsten, Fürsten nnd Stand, ja auch Unsere KaiserlichePerson selbst angetastet, auch wohl zu besorgen, so diesen falschen üppigenDichtern also ohn gebührliche ernstliche Straff länger zugesehen werden solte,daß dadurch ein solch Mißvertrauen nnd Verhetzung zwischen aller-seits hohen uud niedern Ständen erwecket, welches wol unver-sehcnliche Empörung und viel Unheyls verursachen möchte.

ß. 62. Wann sie Uns nnn hierauf dessen, was vermelte Unsere Vor-fahren am Reich statuirt, und derentwegen weiter iu der zu Augspurg Annoviertzig ächt aufgerichteten Polizeiordnuug gesetzt worden, in Untertänigkeiterinnern lassen, Wir auch ob solchem allem billich ungnädiges Mißfallentragen, und zu Handhabung Unserer und des heil. Reichs Geboten und Ord-nungen mit Gnaden geneigt dahin zu sehen und zu trachten, wie demnächstdie,en leichtfertigen bösen leuten, als sondern Anstifftern aller Unruhe uudselbst Auffrllhrern, beizukommen und sie zu wohlverdienter Straff vermöggemeiner beschriebener Recht und jetztermelter des heil. Reichs Konstitutionen,Abschied und Ordnung gebracht werden mögen. So wollen Wir auf solchevorige Reichs-Abschied uud Konstitutionen deren auch der jetztgemeltcn flie-genden Zeitungen und deren Ding Abtrucker und Verkaufter halben Unsereoffene NlMslata, ins Reich pudlieiron und ausgehen lassen.

H. 63. Setzen, ordnen uud wollen hierauf, daß alle und jede Obrig-keiten, so Uns und dem heil. Reich unterworffen, ernstlichen Einsehens thunund verschaffen sollen, daß nicht allein solchen unsern Nanckaten treulichnachkommen und gelebt werde, sondern daß auch nichts schmähliches,pasquillisch oder anderer Zcituugswcise, wie das Namen haben,oder zn einem solchen obvermcltcn Mißtrauen, Empörung undUnheyl im heil. Reich zu erwecken, verstanden werden möchte,in was Weise das Gedicht geschrieben, in Truck bracht, gemahlt, geschnitzt,gegossen oder gemacht wäre, in ihren Churfürstcnthumen, Fllrstcnthnmcu,Landen, Städten und Gebieten keineswegs feil gehabt, gekaufft, umbgetragennoch ausgebreitet werden, alles bei ?ven und Straff der obgemclter ge-meiner beschriebenen Recht und des Reichs Ordnungen.

9.

Abschied des Reichstags zu Speyer ^llno 1570 auffgericht. (11. Dezember.)

8- 154. Wiewol auch ausf etlichen vorigen gehaltenen Reichs-Tilgenbei schweren Pocnen statuirt uud gcbotten worden, daß die Obrigkeiten bei