Quellennachweise und Anmerkungen.
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-4) Archiv VIII, 104 fg.
25) Kirchhofs, A., Beiträge zur Geschichte der Preßmaßregctungen und desVerkehrs auf den Büchermessen im 16. und 17. Jahrhundert. Im Archiv II, 33 fg.
2s) (KüntQsr,. L. ?.,) tüornrnslltatio äs tatis libslli Lg,i'p2ovig,lli, vuiiusoriditur: Peinlicher Jnquisitions - und Achtsprozeß oast. Leipzig 1859.(Programm.)
2?) Archiv IX, 142 fg. 2s) Archiv IX, 243.
29) Forordning om Danskc Böger som paa fremmede Steder tryckis oc hervdi Riget indföris. Slot Schanderborg, 23. Januarij, ^nno 1617. (In derBibliothek des Börsenvereins der deutschen Buchhändler.)
so) Archiv VII, 267. 268.
Zehntes Kapitel.Die frankfurter Bücherkommission.
1) Häußer, L., Geschichte des Zeitalters der Reformation. Berlin 1868.S. 478.
2) Die ganze Darstellung in diesem Kapitel beruht fast ausschließlich auf denAkten des frankfurter, wiener und zum Teil des dresdener Archivs.
») Auch bei Kirchhofs im Archiv IV 105 fg.<) Stintzing a. a. O. I, 333.
->) Vergl. Kirchhofs, Ein Reformversuch aus dem Jahre 1668. (Archiv I, 78fg. und Archiv VIII, 76-78.)«) Archiv IV, 161.
?) Vergl. auch: Kirchhofs, Ein „Localverein" im 17. Jahrhundert. Frankfurt nm Main 1669. ^Archiv IV, 151-161.)
s) Verboten war den Juden der Handel mit Büchern nicht. Sie hatten dieneu aufkommende Waare ebenso in ihren Geschäftskreis gezogen, wie di-> christlichenKaufleute, und wie aus diesen, entwickelten sich nach und nach aus den mit Büchernhandelnden Juden auch jüdische Buchhändler. Gab es doch sogar jüdische Buch-druckereien; eiue in Öls bestehende wurde 1536 durch Sturm verwüstet. Speziellin Frankfurt , von dem hier hauptsächlich die Rede ist, finden sich mehrfach jüdischeBuchhändler. So ließ der Jude Simon zum Gembs in den Jahren 1578 fg. beiAmbrosius Froben in Basel den Talmud drucken, wie es scheint sogar als Ver-treter einer jüdischen Verlagsgenossenschaft. (Vergl. H. Pallmann, AmbrosiusFroben von Basel als Drucker des Talmud. Im Archiv VIII, 44—01.) — Inder Natur der Sache lag es, daß die jüdischen Buchhändler sich auf Verlag undVertrieb jüdischer Litteratur legten, für die sie ja bei ihren Glaubensgenossen einfruchtbares Feld der Thätigkeit fanden. Erst nach längerer Zeit scheinen sie sichauch mit andern Zweigen der Litteratur befaßt zu haben. In Frankfurt war es1614 den Juden ausdrücklich verboten worden, mit eingebundenen Büchern zuhandeln — implicite ein Beweis, daß ihnen der Bnchhandel an sich nicht verboten