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Quellennachweise und Anmerkungen.
sein konnte. Aber mit der Zeit scheint diese Bestimmung, jedenfalls auch wegenGeldbedürftigkcit mancher christlichen Buchhändler, in Vergessenheit geraten zu sein,und auch die im Texte erwähnten Klagen dürften vorläufig keinen Erfolg gehabthaben. Erst lange nachher, am 19. September 1686, richteten die frankfurterBuchhändler eine Eingabe an das Bücherkommissariat, worin sie die Ursachen dereingerisscnen Übelständc folgendermaßen darstellen. „Die ?i-aot,i<zusu aber Vndverbotten Weg", heißt es darin, „dnrch welche die Juden so hoch gestiegen, bestehenvornemlich darinn, daß Sie dürsstigc Druckgeselleu vnnd Jungeu dahin bereden undverführen, daß Sie verbottenerweiß Ihnen bey auflegung der Bücher einen sehrgroßen nachschnß ansf 200 biß 300 ^xswxlaria Thuen lassen, nnd weil Sie solchewohlfeil haben uud weith geringer geben können alß der Verleger, so wird solcherin sehr großen Schaden gcsezet, ia wohl gar ruinirct. 2) so wissen Sie der Buch-händler Gesinde zu verleithen, daß Sie viel Bücher Ihren Herrn entwenden, uudIhnen den Juden vmb ein geringes zu bringen, und weil Sie solche wieder vcr-kauffcn, so wächset dehnen Buchhändlern gedoppelter Schaden Zue. 3) verleithenSie verarmbte Buchführer, daß Sie auf vi-eclit, ziembliche anzahl Bücher bey an-dern Buchhäudleru nehmen, so sie den Juden sehr wohlfeil wieder zuschlagen, Jeneaber betrügen, 4) weilen sehr Viel von denen Buchhändlern Vnnd Druckhcrn, beyschlechten Mitteln seind, Vnnd geld bedürffen, so müßen Sie den Juden 4V biß50 pro Oonto geben, wie Sie dann dergleichen Illtsrssss abzuführen nicht ver-mögen, so bekommen Sie noch Vber dißes dero Bücher vor eiu spott, oder oKU-Ziren Sie dahin, daß Sie Sie nntcr der Spedition Ihres Nahmens Ihr ohn und?riviIsSirte Bücher Druckheu laßen müßen, wordurch Sie zu gleich Kayserliche?i-iviIeKis, mißbrauchen, dero geuuß Jhueu also Verbottencr weiß zu wächst. JaSie unterstehen sich heimblich große und inlportg.llte Bücher mit fälschlich ciuf-truckung des Kayßerlichcn Adlers und Privilegien nach zu Truckhen und auf Zu-legen, welche über diß Sich sehr vitios befinden, der gestalt daß mehrmahlen derganze Ssusus turdiret und oorrumpiiet ist, und Zwar solche Bücher, woran deinganzen Römischen Reich viel gelegen, daß solche wohl und recht oorri^iret wer-den mögen. Bey andern nach Truckhen aber, behalten Sie je zu weihlm diealten Jahr Zahlen und sezeu daß auf solche Zeit ertheilte Privilegium mit bey, wiemit etlichen ^nxograriliiösii, Noroasi Rttuoa, ^oskvi Nsilrills und andern mehrbeschehn wordurch das Kays. CoinrnissAriat nicht wenig ästrkuäirt und die Kays.?rivi!s^iÄ mißbraucht werden." Veranlassung zu dieser Eingabe gaben die damalswieder einmal auftauchenden Klagen über den Verfall des Buchhandels, die nächstevielleicht eine Bittschrift der Frankfurter Bücher-Juden, wie sie sich einmal unter-zeichnen, an den Kaiser. Am 28. Mai 1685 waren nämlich die Kinder und Erbendes Anselm (Ambsel, Amsclleß) zur Meysen und David zum Schiff bei demKaiser darum eingekommen, daß ihnen das dem Amsel und David erteilte Buch-handclsprivilegium nach dem Tode des Erstem bestätigt werden möchte. DieBücherkommissare waren jedenfalls beauftragt gewesen, über diese AngelegenheitBericht zu erstatten. Unter dem 14. Juli 1685 schreiben sie nach Wien , die Buch-führer (natürlich die Frankfurter) beklagten sich fast allgemein, daß ihnen von denJuden großer Eintrag im Handel geschehe, indem diese es durch einen großenVorrat von Büchern, die sie mittels allerhand Praktiken an sich brächten, folglich