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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Quellennachweise und Anmerkungen.

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wohlfeiler verkaufen könnten, dahin brächten, daß den Buchführcrn ihre Bücherliegen blieben. Aber, fügen die Bücherkonnnissare hinzu, die Bnchführcr seien selbstdaran schuld; Mancher unternehme den Verlag kostspieliger Werke, ohne die Mitteldazu zu haben, und suche diese dann bei den Juden; wenn dauu, wie es oft ge-schehe, der Buchführer nicht solvent sei, so müsse der Jude, nm zu seinem Geldezu gelangen, uolsi>8 volsus Bücher anstatt Geld auuchmen, deren Verkauf ihmdann nicht wohl zu verbieten sein würde. Es sollte, meinen sie, den Juden ver-boten werden, Buchführcrn ferner Geld vorzuschießen, diesen aber, bei jenen Geldaufzunehmen oder selbige heimlich zu sich iu den Buchhandel zu ziehe», und zwarbei namhafter Strafe. Im folgenden Jahre erstatteten dann die frankfurter Buch-händler den oben angezogenen Bericht an die Bücherkommission. Wenn nun auchhier, wie in den meisten solchen Schriftstücken, die Farben ziemlich stark aufgetragensein mögen, so war doch gewiß die Konkurrenz der Juden so drückend geworden vielleicht wirkte, auch hier uud da der Wunsch mit, sich der den Juden gegen-über eingegangenen Verbindlichkeiten möglichst leicht zu entledigen daß diefrankfurter Buchhändler sich erboten, den Juden die bereits in ihren Händen be-findlichen Bücher ballenweise gegen den üblichen Preis abzunehmen. Wenn ihnendies nicht anstünde, möchten sie dieselben in ein besonderes Magazin stellen, darüberein Inventar aufnehmen und sie in einen gewissen Preis setzen und durch dasigcBuchhändler verkaufen lassen. Wollten sie aber selbige selbst verkaufe», so müßtensie ein gerichtliches Inventar der Vorräte aufstellen lassen uud dauu Buch undRechnung darüber führen, an wen uud wann sie ein jedes Stück verkauft hätten.Verkauften sie dagegen irgend ein in dem Inventar nicht enthaltenes Bnch, so müßtensie jedesmal eine hohe Strafe verwirkt haben. Übrigens sollte den Judeu derBuchhandel dergestalt verboten werden, daß ihnen nicht erlaubt sei, mit jemandöffentlich oder heimlich einen Handel betreffend Bücher zu schließe», solche zu ver-legen, Geld darauf oder auf Druckereien vorzuschießen, und wann sie in Verlustgerieten, sollten sie mit dem Erlöse der etwa zn verkaufenden Bücher zufrieden sein.Den Buchhändlern sekundierte durch einen Bericht an den Kaiser vom 10. Januar1687 der Kurfürst von Mainz ob durch Gewissensbedenken dazu gedrängt, oderdurch die Buchhändler veranlaßt, muß dahingestellt bleiben. Die frankfurterJuden, schreibt er, hätten sich seit einiger Zeit unterstanden, sich den Handel mitallerhand weltlichen und geistlichen Büchern anzumaßen. Hierdurch hätten sie nnrmehr Gelegenheit die christliche Religion zu lästern uud derselben zu spotten, auchschädigten sie dadurch des Kaisers Interesse und Rechte. Er bitte daher, denselbenden Bücherhandel allerdings nnd völlig zu verbieten und niederzulegen. Vor-läufig aber blieb es beim alten. Nach einem Bericht des Ratsschreibers vom14. Juni 1688 hatten sich die Buchhändler deshalb abermals beschwert,dieweildie Juden in der buchgaßen laden und gewölben bestanden, mit büchern angefüllet,und die leut in dieselbe in jetzo angegangener Meß rnfeten und schlciffeten". Esmöchte denselben vorläufig wenigstens anbefohlen werden,daß Sie obgedachteIhre lüden und gewölber räumcu, deß bttchei schleppens und außstellung >">r schild-wachten, an sich zieh: und Verführung der kaufleut gäntzlich enthalten sollen". Trotzeinem Gesuche der Juden Bcyfuß zum Hiutcrhecht nnd Löscr zum Stmnß beschloßder Rat am 15. Juni 1688, daß den Juden bei NX) Thaler Strafe auferlegt