— 133 —
zurückweisen. So wahr ist es, daß Nationalität und Frei-heit nur zweierlei Formen einer und derselben Wesen-heit sind.
Um die ersten Berührungen der französischen — oderwie man damals sagte — der fränkischen Republik mit demKurfürstentum Mainz erschöpfend aufzufassen, müßte mansich lebhaft versinnlichen können, wie das politische undbürgerliche Leben in einem deutschen Kleinstaate und dazunoch in einem geistlichen des achtzehnten Jahrhunderts be-schaffen war. Der Rahmen gegenwärtiger Studie erlaubtnicht, sich dieser Schilderung hinzugeben, und dennoch kommtdem raschen Vorübergehen an solcher Aufgabe nicht — wieman zu glauben versucht sein könnte — die Beruhigungzu Hilfe, daß jene Zustände ihrem vorwiegenden Charakternach als hinreichend bekannt vorausgesetzt werden dürften.Nirgends mehr als bei der Untersuchung staatlicher Miß-bildungen gilt der Satz, daß nur aus der Beobachtung desEinzelnen die Erkenntnis des Allgemeinen hervorzugehenvermag. Stünde der Politik etwas zu Gebote wie die Re-torte und das Mikroskop des Physiologen, so wäre keinStreit mehr darüber, ob Freiheit die unerläßliche Be-dingung der Wohlfahrt fei. Aber mit der Erwerbung dieserErkenntnis geht es dem Unterdrückten, wie dem Kurz-sichtigen, der seine Brille vermißt. Um sie zu finden,müßte er vorerst eine Brille auf der Nase habeu. Genug,wer sich nicht die ausführliche Schilderung irgend einerEpisode des mittelalterlichen Europas (und dies Mittelalterdauert bis zur französischen Revolution) vor die Seeleführt, der vergißt, wie rechtlos und elend in jenen Zu-ständen der gemeine Mann war, wie übermütig beschränktund Pfuscherhaft die herrschenden Klassen zu Werke gingen,