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welche ihn bis in seine Nahrung und Kleidung hinein aus-beuteten und bevormundeten. Hat doch noch heutzutageniemand den deutlichen Einblick in die Masse ökonomischerVerkehrtheiten und Verwüstungen, welche von den deutschen Kleinstaaten an sich selbst und ihren Nächsten begangenwerden!
An der Spitze unseres Kurfürstentums stand ein vonden zwanzig Domkapitularen auf Lebenszeit erwählter ab-soluter Herrscher. Bei solcher Verfassung konnte die Nichr-erblichkeit der Allgewalt nur ihre schädliche Seite heraus-kehren. Die privilegierten Mitglieder des Wahlkörperssicherten sich bei jeder neuen Ernennung neue Zugeständnisse,und jeder Neuernannte benutzte seine Herrschaft, um seineVerwandten und Günstlinge mit fetten Ämtern auszu-steuern. Es war dabei um so mehr Eile nötig, als derErkorene meistens schon alt ans Ruder kam. Wenn keineStellen ledig waren, so schuf man das Amt für den Mann.Alles wie in Rom unter den Päpsten. Die ganze soge-nannte Verwaltung natürlich in den Händen des Adels undder zumeist aus ihm rekrutierten hohen Geistlichkeit. BeideStände im Genusse von zahlreichen Privilegien, von Ge-rechtsamen an Land und Leuten, von Zehnten, und über-dies vollständiger Steuerfreiheit. Zwischen dem Fürsten und den hohen Ständen eine Mittelstufe von ganz oder bei-nahe souveränen Herrschaftlichkeiten, welche das patrimonialeZaunkönigtum ins Unendliche hinein fortsetzen und jededas Ihrige zur Plackerei und Tributpflichtigkeit des Volkesmitwirken. Bei Gelegenheit der am 18. März 1793 abge-gebenen Unabhängigkeitserklärung der ephemeren RheinischenRepublik erfahren wir, daß auf dem Landstreifen von Lan-dau bis Bingen allein benebst dem Kurfürsten von Mainz noch 24 selbständige Regierungen walteten. Beim Klangjener endlosen Namen entsteigt dem vielgeknechteten Boden