die Kriegsgefahr näher rückte. Güter-Konfiskation undAustreibung wurden über die Xor^urors verhängt, zumal,wie wir weiter unten sehen werden, als die nachmals eng-eingeschlossene nnd ausgehungerte Stadt iu der Verfolgungzugleich eine Erleichterung snchte. Einstweilen waren dieUrwahlen zur Ernennung -der Deputierten, Beamten undRichter mit größerem oder geringerem Anhang abgehaltenworden, und am 17. März 1793 konstituierte sich „derKonvent der Rheinisch-Deutschen Republik derVölker von Laudan bis Bingen ." Er hielt seineSitzungen im Rittersale des Deutschen Ordens-Hauses,schlechthin das „Deutsche Haus" genannt. Die Zahl derDeputierte« war sechszig. Hofmann wurde zum Präsideuten,Forster zum Vizepräsidenten erwählt. Als Geschäftsordnungwurde kurzweg die des Pariser Konvents angenommen.Eines der ersten Dekrete verfügte, „daß jeder, welcher indiese nun frei gewordene deutsche Provinz kommen würde,um etwas mehr als Bürger sein zu wollen, mit dem Todegestraft werden solle." Am dritten Sitzungstage endlichbegann die entscheidende Beratung über die drei Grund-sragen: Soll Mainz mit dem ganzen linken Rheiuufereiue für sich allein bestehende Republik ausmachen? Solldie neue Republik durch ein Bündnis mit Frankreich sichuuter den Schutz dieser großen Republik begeben? oderendlich soll die neue Republik Frankreich bitten, daß esdiesen rheinisch-deutscheu Staat mit sich vereinige? Nachzweitägiger heißer, aber nicht hitziger Debatte, denn allewaren derselben Meinung, wurde einstimmig beschlossen, wiefolgt: „daß das rheinisch-dentsche Volk die Einverleibung iudie fränkische Republik wolle und bei derselben darum an-halte, und daß zu diesem Ende eine Deputation aus derMitte dieses rheinisch-deutschen Nationalkonvents ernanntwerden solle, um dessen Wunsch dem französischen Konvente
Ludwig Bamberger'S Ges. Schriften. I. ^ ^