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1 (1898) Studien und Meditationen aus 35 Jahren
Entstehung
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306
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und Gesetzgeber unter den Leuten zu suchen, die Muße be-sitzen und eine große Geschäftserfahrung hinter sich haben;denn die Verwaltung der eigenen Güter unterscheidet sichnur in der Größe von der der öffentlichen Geschäfte. Imübrigen sind sie gleich," sagte schon Sokrates. Oder aberman nehme Leute, die sich speziell zum Staatsdienste heran-gebildet haben, d. h. Beamte. Allen Respekt vor Professorund Arzt, wie vor Gevatter Schneider und Handschuh-macher, aber ich zweifle, ob sie dieselbe politische Kapazitätbesitzen als jene; und, wie ein Aktionär in der General-versammlung lieber gewiegte Finanz-Männer in den Ver-waltungsrat wählt als seine Kollegen im Lehrer-, Schuster-und Schneiderhandwerk, so wird auch der Staatsbürger,der ja auch ein Aktionär ist, am besten Fachmänner zurVerwaltung wie zur Gesetzgebung wählen. Das ist aberleider nicht die Tendenz der Demokratie in Großstaaten,wenn wir nach dem Beispiel von Nordamerika und Frank-reich schließen, wo die Fähigen und Erfahrenen immer mehrvom Amt wie von den Kammern ausgeschlossen werden,die Mittelmäßigkeit und Unerfahrenheit einen immer breiterenRaum einnimmt.

Deshalb brauchen die politisch Ungebildeten und ander-weitig Beschäftigten nicht durchaus von der Politik aus-geschlossen zu werden. Wohl ist die Linie schwer zu ziehen,wo die Beteiligung anfangen, wo sie aufhören sollte. Ichhalte z. B. das Geschworenengericht für eine Funktion, dieder Laie nur schlecht und zu seinem eigenen Nachteil aus-üben kann, während mir eine gewählte Lokalverwaltungsehr fruchtbar scheint, vorausgesetzt, daß der Staat, der dasallgemeine Interesse gegenüber dem lokalen zu vertreteuhat, die hohe Hand über sie behalte. Zu diesem engenKreise reicht eben die enge Erfahrung des Kleinstädtersund Bauern meist aus. Etwas anderes ist die nationalePolitik, die Provinzialverwaltung uud die Gesetzgebung.